Beamten, vom Land zur Stadt?

8 Antworten

Ich gehe davon aus das Du eine "Planstelle" benötigst. Also dort muss dich jemand wollen und Du musst - für eine offene Stelle - die richtige Ausbildung haben.

Wenn du vom Land zur Kommune wechseln möchtest, geht das nur, wenn du dort dann auch einen Dienstposten hast.

Sollte dir die Stadt einen DP anbieten, kannst du so wechseln.

Du hast einen neuen Arbeitgeber und somit die Möglichkeit einfach zu wechseln.

Sobald du in der Stadt die Ernennungsurkunde annimmst, erlischt die vom Land automatisch. Fairneshalber solltest du das der alten Dienststelle mitteilen.


Ähm, nein.

Erstmal haben Beamte keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn, was einen deutlichen Unterschied ausmacht.

Außerdem kann man nicht irgendwo anders einfach verbeamtet werden und es erlischt dann nicht automatisch die alte Verbeamtung.

Man muss bei seinem alten Dienstherren erst die Entlassung aus dem Dienst beantragen - was dieser auch ablehnen kann.

@Apolon

Natürlich. Da hast du natürlich völlig Recht, bezieht sich aber auf eine Versetzung, die muss sie beantragen (die auch abgelehnt werden kann). 


Die Aussage war ja


"Sollte dir die Stadt einen DP anbieten, kannst du so wechseln."



Nein, das geht eben nicht so einfach. Und sich einfach bewerben und dann erlischt die vergangene Tätigkeit, ist ja auch nicht so. Sondern man muss sich entweder versetzen lassen oder entlassen lassen.


(2) Beamtinnen und Beamte können in ein anderes Amt einer Laufbahn, für die sie die Befähigung besitzen, versetzt werden, wenn sie es beantragen oder ein dienstliches Bedürfnis besteht

@grubenschmalz

Soweit korrekt,

aber man muss nicht die Entlassung bei dem Dienst beantragen, denn dies würde den Verlust der Beamtenrechte bedeuten.

Darauf wollte ich aufmerksam machen.

Zurzeit bin ich Beamtin beim Land NRW möchte aber zur Stadt wechseln`(mit Beamtenstatus).



Ist die Tätigkeit bei der Stadt quasi die selbe Aufgabe?

Nein, eine neue Tätigkeit.

Die Stellenausschreibung sagt aber aus das eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte nicht dringend erforderlich ist und die Vergütung erfolgt unter den persönlichen Vorrausetzungen ,als TVöD-V oder Landesbesoldungsgesetzt NRW

Kommt drauf an. Eher nicht. Kommt auf die Dienststelle an. Ich bin Landesbeamter (Lehrer) und könnte nicht so einfach zur Stadt wechseln, zumal stellen mit meiner Besoldungsgruppe bei Städten auch eher selten sind und mir dafür die Ausbildung fehlt.

Nun ich gehe mal davon aus, dass LisaRachel als Verwaltungsbeamtin tätig ist und nicht als Lehrerin.

Und diese Tätigkeiten sind meistens in allen Behörden gleich.

Hallo LisaRachel,

ich stehe derzeit vor einem ähnlichen „Problem“. Mich würde interessieren, wie es bei dir letztendlich abgelaufen ist?

Liebe Grüße