Beamte wieviel Netto

3 Antworten

Ein Beamter zahlt keine Sozialversicherung, die in der Summe ca. 20 % vom brutto des Arbeitnehmers ausmacht. Dann ist die Krankenversicherung aber auch bezahlt, während der Beamte seinen PKV-Beitrag vom Auszahlungsbetrag leisten muß. Da der Beitrag sehr unterschiedlich sein kann, ist hier keine Voraussage möglich. Wenn Du einen Schätzwert brauchst, geh von 20 % aus, die der Nicht-Beamte weniger hat.

 

sorry - dies ist falsch, denn die Gehaltsstufen sind etwas anders aufgebaut und das Brutto-Einkommen liegt beim Angestellten etwas höher.

Wenn man sich die Netto-Einkünfte eines Beamten mit einem vergleichbaren Angestellten anschaut, dürfte in etwa das gleiche Gehalt herauskommen.

Der Vorteil beim Beamten wird erst im Ruhestand bemerkbar, denn der Beamte erhält Versorgungsbezüge bis zum Tode. Beim Wechsel in den Ruhestand so ca. 71 % seines letzten Gehaltes.

Die Einkünfte des Angestellten dürften so in etwa incl. der Zusatzversorgung bei ca. 62 % liegen.

Der Vorteil beim Angestellten ist, dass er das Entgelt das ihm zusteht gerichtlich einklagen kann. Der Beamte hat hier die A.....Karte gezogen, denn er muss warten, bis es der Stellenkegel hergibt.

Gruß A.

Die Pension bekommt er aber auch erst nach 45 Jahren.

@sarah3

Wie kommst du denn auf solch einen Quatsch?

Seine Pension bekommt ein Beamter dann wenn er in den Ruhestand versetzt wird.

Und dies kann bei einem Lebenszeitbeamten bereits bei einer Dienstunfähigkeit möglich sein. Und auch bei einem Beamten auf Probe wenn er bei einem Dienstunfall in den Ruhestand versetzt wird.

Ich würde dir empfehlen, die Beamtengesetze mal zu studieren.

@Apolon

Genau pro Jahr Vollzeit bekommt er 1,75% Pension (bei 71% dann nach 41 Jahren), bei Dienstunfähigkeit wird ein Teil der Zeit zugerechnet. Du solltest mal nachlesen! Wie Du siehst kenne ich die Regelungen.

@sarah3

und weshalb schreibst du dann solch einen Blödsinn?

Die Pension bekommt er aber auch erst nach 45 Jahren.
@Apolon

ER bekommt sie beim Erreichen der Regelaltersgrenze. Ich schreibe keinen Unsinn, sondern habe extra nochmal nachgeschaut.

Hier mal für Hessen (Satz leicht anders):
"Der Ruhegehaltsatz ist abhängig von den ruhegehaltfähigen Dienstzeiten und beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge für jedes Jahr der ruhegehaltfähigen Dienstzeit, höchstensjedoch71,75 %(sog. „Höchstruhegehaltsatz“)" aus https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/AllgInfo%20zur%20Berechnung%20des%20Ruhegehalts.pdf

"Sie erhalten ein Ruhegehalt, wenn Sie in den Ruhestand treten oder versetzt werden (z. B. Eintrittwegen Erreichens der Altersgrenzeoder Versetzung auf eigenen Antrag) und eine ruhegehaltfähige Dienstzeit von mindestens 5 Jahren abgeleistet haben. Werden Sie aufgrund eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt, entfälltdie Notwendigkeiteiner5-jährigenruhegehaltfähigenDienstzeit."

Informier dich bevor Du polterst!

@Apolon

Wenn er vor der RAG geht gibt es Abschläge.

@Apolon

Bei Dienstunfähigkeit wird die Zeit bis 60 zu 2/3 angerechnet:“der Beamte vor Vollendung des sechzigsten Lebensjahres wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, wird die Zeit vom Eintritt in den Ruhestand bis zum Ablauf des Monats der Vollendung des sechzigsten Lebensjahres, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften als ruhegehaltfähig berücksichtigt wird, für die Berechnung des Ruhegehalts der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu zwei Dritteln hinzugerechnet (Zurechnungszeit). I“

sprich ich hatte in allen Punkten recht

@sarah3

Nein, du hattest nicht recht.

Deine Erklärungen, dass der Beamte bei Dienstunfähigkeit niedrigere Versorgungsbezüge erhält, hast du doch zuerst überhaupt nicht geschrieben.

Wenn du dich schon als die große Kennerin aufspielst, solltest du dich an die Beamtengesetze halten.

@Apolon

Doch hatte ich, ich hatte nur nicht alle Sonderfälle aufgezählt, nachdem Du mit der Dienstunfähigkeit anfingst, hatte ich sofort geschrieben: "bei Dienstunfähigkeit wird ein Teil der Zeit zugerechnet" - worauf du folgendes falsche geantwortet hast: "und weshalb schreibst du dann solch einen Blödsinn?

Die Pension bekommt er aber auch erst nach 45 Jahren.

"

Es bleibt dabei, dass ich recht habe.

@sarah3

Auf deine blödsinnigen fehlerhaften Antworten macht es keinen Sinn weiter zu antworten.

@Apolon

OK Du siehst also ein, dass Du Dich verrant hast. Kein problem.

KV macht keinen großen Unterschied, da ein Angestellter ja nur 50% zählt, AV, und RV ja, dafür zahlt der Beamte dank B-Tabelle mehr Steuern.

Auch hier schreibst du totalen Unsinn.

Wenn sich ein Beamter gesetzlich krankenversichert, zahlt er volle Beiträge also 100 %.

Wenn er sich privat krankenversichert, zahlt er für jede mitversicherte Person einen Restkostentarif zur Beihilfe.

Und dies kann unter Umständen wesentlich höher sein, als ein Angestellter der seine Familie beitragsfrei in der GKV mitversichern kann.

@Apolon

Habe wohl etwas zu kurz geschrieben. Es sollte heißen, dass der Beitrag in der PKV für den Beamten ähnlich ist, wie der des Angestellten in der GKV - über den Beamten in der GKV schrieb ich genau nichts. Ein Kind kostet den Beamten ca. 30-40€ im Monat in der PKV, das ist es den meisten wert, dafür keine Diskussionen beim Arzt zu haben oder z.B. die Zahnregulierung erstmal 2 Jahre vorlegen zu müssen. In einer - heute untypischen - Alleinverdienerehe steht der Angestellte besser da, nur da hast Du recht.

Das Thema Steuern hast Du komplett ignoriert!

@sarah3
Es sollte heißen, dass der Beitrag in der PKV für den Beamten ähnlich ist, wie der des Angestellten in der GKV

Also nehmen wir mal einen Beamten mit einem Einkommen von mtl. 6.000 € der in der PKV ungefähr 300 € zahlt.

Und weshalb sollte sich der Angestellte dann nicht auch in der PKV krankenversichern?

Man kann keine Äpfel mit Kartoffeln vergleichen.

Und auch die Ehefrau des Beamten bzw. Angestellten findet man nicht immer hinterm Herd.

@Apolon

Eben je weniger man auf eine Alleinverdienerehe abzielt, desto sinnvoller KANN auch für den Angestellten die PKV sein.