BBeim Tanken vergessen zu zahlen?

10 Antworten

Hast du inzwischen bezahlt? Die Anzeige befreit dich nicht von der Zahlung. 

Wenn du zahlst wird die Sache vermutlich eingestellt werden, du warst direkt danach da und hast gesagt, was passiert ist, du hattest somit nachweislich keine Bereicherungsabsicht. Da wird nix rumkommen für dich. 

Der Betreiber kann auch sagen, dass die Rechnung bezahlt ist und dass er nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert ist, dann wird sofort eingestellt. Das öffentliche Interesse ist bei Null n diesem Fall.

Du wirst eine Einladung zur Polizei bekommen oder eine schriftliche Aufforderung zu rStellungnahme, da solltest du genau das sagen, was passiert ist. 

Mach dir keinen Kopf, das wird gut ausgehen für dich.

Danke für deine Nachricht !

Ja, sie haben mir ja leider keine Möglichkeit mehr geben um zu zahlen.

Habe mich bei der Tankstelle telefonisch gemeldet, mit der Absicht zu bezahlen.

Aber da war sie ja schon raus.

 

@Micky1046

Und ob ein Telefonat als Beweis reicht, dass ich nicht mit böser Absicht gehandelt habe, ist auch fraglich.

@Micky1046

Dass sie dir keine Gelegenheit zum zahlen geben, ist absurd. Wende dich an Vorgesetzte, an den Betreiber/Pächter selbst. So einen Unsinn hab ich lange nicht gehört. 

Oder lass dir schriftlch geben, dass sie dein Geld nicht mehr wollen - dann verläuft die Anzeige auch im Nichts...

@Bitterkraut

Sorry, editerzeit war um. Das sollte mein Text sein:

Dass sie dir keine Gelegenheit zum zahlen geben, ist absurd. Wende dich an Vorgesetzte, an den Betreiber/Pächter selbst. So einen Unsinn hab ich lange nicht gehört. Die Gschichte klingt nicht ganz sauber - keine Gelegneheit zu zahlen gegeben, sory, das ist Quatsch. Du warst nicht mehr dort. D.h. du hast es gar nicht versucht. Das ist schlecht.

Oder lass dir schriftlch geben, dass sie dein Geld nicht mehr wollen - dann verläuft die Anzeige auch im Nichts...

Fahr direkt hin und bezahle! Die Anzeige hat mir der Zahlschuld nix zu tun. Du kannst doch nicht gedacht haben, dass die Anzeige dich irndwie von der Zahlung entbindet? Mach hinne, geh zahlen!

@Micky1046

Von einem Telefonat steht in der Frage nix. Da steht gleich zurückgefahren, Geld wurde nicht nagenommen, man sollte sich am nächsten Tag melden, was man auch getan hätte. 

Sehr diffuse Darstellung der Wahrheit... 

Wenn die 2 mal mein Geld nicht nehmen, verlang ich nach dem Geschäftsführer oder eh ein 3. Mal mit einem Zeugen hin. 

Leider ist die Tankstelle auch nicht eben um die Ecke und 220 km wegen einer 20 Euro Rechnung zu fahren ist völliger quatsch, klar war es ein dummer Fehler, aber mir keine Möglichkeit zu geben es zu Überweisen oder eine andere Lösung zu finden, regt mich halt auf.

@Micky1046

Dann mede ich jetzt dort und bitte um eine Rechnung, damit du den Betrag überweisen kannst. Mach das gleichzeitg per Mail und per Telefon. Du mußt zahlen, bevor vor du Stellung nimmst, sonst wird das nix. 

Und dass du als du gleich umgekehrt bist, nicht zahlen durftest, sorry, das klingt komisch. Die Kasse weiß genau, an welcher Zapfsäule wann vieviel getank wurde.


Der Betreiber kann auch sagen, dass die Rechnung bezahlt ist und dass er nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert ist, dann wird sofort eingestellt. Das öffentliche Interesse ist bei Null n diesem Fall.

Der Btreiber hat gar keinen Einfluß mehr auf die Strafverfolgung da Betrug nach § 263 StGB ein Offizialdelikt ist und deshalb schon von Amts wegen verfolgt wird. Einzig und allein der Mangel an öffentlichem Interesse könnte eine Einstellung bewirken, muß aber nicht. Wenn der zuständige Staatsanwalt ein harter Hund ist gibts zumindest eine Geldstrafe.

So schnell wie möglich bezahlen.

Natürlich wirst du ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten mit dem Tatvorwurf des Tankbetrugs. Da kannst du dann den Vorfall schildern. In der Regel wird das Verfahren eingestellt, wenn du bereits bezahlt hast.

Darum rate ich dir, die Zeche so schnell wie möglich zu bezahlen.

PS: Das kann man übrigens auch dann, wenn die Mitarbeiterin gewechselt hat. Aber vergiss nicht dir die Zahlung quittieren zu lassen.

Natürlich wirst du ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhalten mit dem Tatvorwurf des Tankbetrugs. Da kannst du dann den Vorfall schildern. In der Regel wird das Verfahren eingestellt, wenn du bereits bezahlt hast.

Nein, das ist nicht die Regel, das ist abhängig vom Einzelfall, Betrug nach § 263 StGB ist ein Offizialdelikt und MUSS von Amts wegen verfolgt werden.

Mir ist schleierhaft wie man "vergessen" kann den Tankvorgang zu bezahlen. Solche Leute gehören nicht ans Steuer, weil sie offensichtlich mit ihrem Kopf und Gedanken völlig woanders sind.

Ich warte schon lange darauf das Tankstellen ihre Ausfahrten mit Nagelsperren ausstatten, die erst nach dem Bezahlen frei gegeben werden.

Sofort bezahlen, Incl. Strafgebühr  (Hier nehmen die 50€)
Anzeige müssen die machen, laut den Tankbetreiber.
Wenn du bezahlt hast, könnte es klappen, das der Staatsanwalt das einstellt.

Tankdeckel habe ich schon vergessen, aber Tanken in 60 Jahren nicht.

Wenn die Tankstelle die Anzeige nicht zurücknimmt, denke ich, dass eine Geldstrafe auf dich zukommt. 

Strafbar war dein Verhalten definitiv - auch wenn dus nicht absichtlich gemacht hast. 

Eine Anzeige wegen Betrug kann man nicht zurücknehmen. Das ist ein Offizialdelikt.

@Bitterkraut

Und Betrug setzt Vorsatz voraus. Fahrlässigen Betrug gibt es nicht, dh.Straftat liegt nicht vor.

Strafbar war dein Verhalten definitiv - auch wenn dus nicht absichtlich gemacht hast.

Sehr gut erkannt, so etwas wie einen fahrlässigen Betrug gibt es nämlich nicht, und bereits der Versuch ist strafbar.

Wenn die Tankstelle die Anzeige nicht zurücknimmt, denke ich, dass eine Geldstrafe auf dich zukommt. 

Kann sie nicht, Betrug § 263 StGB ist ein Offizialdelikt und wird nach Kenntnisnahme automatisch von Amts wegen verfolgt, da nützt auch eine Rücknahme des Strafantrages nichts mehr.

@ZuumZuum

Das ist kein "Betrug" sondern höchstens "Ladendiebstahl" ... wie kommst Du denn da auf "Betrug"????

Betrug wäre das höchstens wenn er mit einem falschen Auto-Kennzeichen getankt hätte.

Einstellung des Strafverfahrens, es fehlt am Vorsatz.

Zivilrechtlich musst du aber die Kosten begleichen, ggf. ein paar Zusatzkosten.

Einstellung des Strafverfahrens, es fehlt am Vorsatz.

Selbst der Versuch ist bereits strafbar. Erzählen kann man nachher immer irgendwas und Reue zeigen. Das nützt aber nichts weil Betrug § 263 StGB ein Offizialdelikt ist und von Amts wegen verfolgt wird. So etwas wie fahrlässigen Betrug gibt es in der Rechtsprechung nicht.

Eine Einstellung wird allerhöchstens wegen Mangels an öffentlichem Interesse erfolgen.

@ZuumZuum

Selbst der Versuch ist bereits strafbar.

Richtig, aber auch der bedingt den Vorsatz.

Dieser dürfte nicht zu beweisen sein, da der Fragesteller sich bemüht den Fehlbetrag auszugleichen, die Bereicherungsabsicht nachzuweisen dürfte dem Staatsanwalt nicht gelingen.