Bay. Baurecht, Zufahrt muss welche Voraussetzungen haben?
Hallo, ich habe eine Frage zu den Vorschriften bzgl Zufahrt zu einem Mehrfamilienhaus oder Mietshaus mit 6 + X Wohnungen. Die Zufahrt würde über einen Privatweg erfolgen, Wegerecht ist als Grunddienstbarkeit eingetragen. Der Weg ist allerdings nicht sehr breit, knapp 3 mtr und nicht gut befestigt. Eine öffentliche Beleuchtung ist nicht vorhanden. Gibt es hier für den Mietwohnungsbau oder auch für ein größeres priv Wohnhaus Vorschriften über die Ausführung der Zufahrt oder genügt das einfache Wegerecht. Bin hier in Bayern, da könnte ja wieder alles anders sein ☺ Danke für interessante Antworten Heinz
1 Antwort
Nein, es gibt keine Vorschriften in der Bay Bo, wie eine Zufahrt sein muss. Wenn irgendwo steht, das sie befestigt sein muss, dann ist es erfüllt, wenn sie aufgekiest ist. Eine ordentliche Kiesschicht wird ca 60 cm tief ausgekoffert und mit Wandkies oder Frostschutzkies aufgefüllt und verdichtet.
Habe meine Frage etwas missverständlich gestellt, es geht mir weniger um die Beschaffenheit des Weges. Kernfrage ist, kann ein größeres Mietshaus auf ein Grundstück gebaut werden das nur über einen einfachen Privatweg zugänglich ist. Müllabfuhr kommt hier nicht vorbei. Auch für die Feuerwehr sind vermutlich andere Vorschriften wie für den privaten Wohnungsbau vorhanden.
Lg heinz