Bavaria Finanz und seine Unterhändler, was kann ich tun?

2 Antworten

Du musst bei Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung bekommen haben. Wenn nicht, kannst du die Mahnung vergessen. Hast du eine Belehrung der bekommen, steht darin, an wen der Widerruf zu richten ist. Steht dort tatsächlich, dass er an die OVM zu richten ist, hast du einen Fehler gemacht.

Ob der Preis juristisch durchsetzbar oder unredlich ist, steht auf einem anderen Blatt.

Solltest du einen Mahnbescheid bekommen, musst du auch dem widersprechen. Aber bitte nicht per Mail. Auch dort ist eine Rechtsmittelbelehrung dabei. Nach dem Widerspruch kommt es ggf. zum Prozess, falsch OVM die Sache weiterhin verfolgt.

Das sind alles nur "Kreditvermittler", die verleihen kein Geld, die wollen einfah nur eni Provision verdienen.

Das ganze Geschäftsmodell ist unseriös, in der Werbung locken die mit Kreditkonditionen die noch nie jemand bekommen hat.

Und dann werden die Leute abgezockt.

Ich würde mich an die nächste Verbraucherberatungsstelle wenden, in jeder grösseren Stadt haben die eine Fililia.

Aber nicht einschüchtern lassen, Hunde die Bellen beissen nicht. Die wollen nur den schnellen Euro machen, die haben keine Lust vor Gericht zu gehen weil sie sonst ja ihre unseriösen Machenschaften erklären müssten.