Bauvorhaben im Garten

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eigentlich alles was nicht zu hoch ist und es darf auch nicht am/im Boden festgemacht sein ☺︝

Mit dieser Bauverordnung das ist ein Drama.

Ich kann wegen Grenzabständen keine Terassenüberdachung bauen ohne es kostspielig genehmigen zu lassen (HBO §56).

Mich würde es interessieren ob man X-beliebigen Baumarktpavillion (kleiner 30 m³ ) aufstellen kann ohne bei der Gemeinde Bescheid sagen zu müssen.

Man weiß ja gar nicht was man alles melden muss und was nicht.

Gartenhütten muss man scheinbar anmelden. Da man sie nicht ohne weiteres versetzen kann.