Baustelle zugeparkt - wer haftet?

8 Antworten

Du hast den Verstoß gegen die StVO mit dem Fahrzeug begangen. Also ist natürlich auch die KFZ-Haftpflicht betroffen.

Solche Schäden werden immer wieder versucht, über die private Haftpflicht abzuwickeln und selbstverständlich auch immer abgewiesen.

Hier fallen mir zwei ´Bemerkungen ein: 1. Das Fehlen eines Parkplatzes berechtigt niemanden, gesetzwidrig auf dem Gehweg zu parken. (das hat auch nichts mit "Pech" zu tun - solch Verhalten ist ignorant und rücksichtslos den Mitmenschen gegenüber!) 2. Wer Dritten (schuldhaft und widerrechtlich - so wie im beschriebenen Fall) einen Schaden zufügt (in diesem Fall geht es um einen Vermögensschaden), ist dem Geschädigten zum Schadenersatz verpflichtet.

Da bedingungsgemäß der von Dir verursachte Schaden weder in der Privat-, noch in der Kraftfahrthaftpflichtversicherung gedeckt ist, wirst Du aus eigener Tasche zahlen müssen.

Die begründung hängt schon sehr denn falsches Parken und dn dadurch deffinierten Schaden durch Verdienstausfall oder Wartezeit bis das Fahrzeug beseitigt ist muß die Baufirma das schon zivilrechtlich einfordern .

Das setzt aber voraus das die Baustelle erkennbar eingerichtet ist und wenn ein Zugang abgsperrt ist oder dieses nachweisbar auch erkennbar sein muß. Die nutzung eines Gehweges als Zufahrt wenn da das Parken auch generell verboten ist , ist nicht ausreichend den gerade in Gegenden wo Parken ein Geduldspiel ist und halblegal oder illegal geparkt wird weil es für die Anwohner keine Parkregellung gibt sollte aus gründen der regionalen Gegebenheiten eine Firma dem entsprechen und ausreichend ausschildern.

Dies ist als Beweis anzufühern und ggf durch Zeugenaussagen zu Belegen,

Das ist aber kein Grund und auch keine berechtigung trozdem falsch zu parken und das auch noch bewusst zu Tun. Erbringt die baufirma den nachweis dann ist es dein privates Problem und du wirst keine Versicherung finden die diese Kosten trägt.. den auch das währe nach dem Versicherungsrecht illegal.,

Die mitleser/ Schreiber hier haben recht Vorsatz ( des falschen Parkens ) ist kein Grund das man Versicherungsleistungen zu erwarten hat... Joachim

gute Antwort

Erstmal wäre für mich zu klären wo und wie hast dein Fahrzeug abgestellt.Gab es dort ein Halteverbot,hast du eine Zu-oder Einfahrt zugeparkt?In wieweit ist eine Behinderung eingetreten?
Das Bauunternehmen kann verlangen was es will,darauf würde ich gar nicht reagieren. Wenn tatsächlich eine Behinderung eingetreten ist hätten sie die Polizei verständigen können aber das ist anscheinend nicht geschehen sonst hättest du Post von der Polizei erhalten.
Zur Zuordnung der Versicherung kann ich dir keine Auskunft geben da ich deine Versicherungsverträge nicht kenne.

Fahrzeug war auf dem Bürgersteig abgestellt, wo das Parken generell nicht erlaubt ist. Aber die Baustelle war weder gekennzeichnet noch abgesperrt, so dass das für mich am Abend zu vor nicht zu erkennen war. Und ich habe dort abends geparkt, als legale Parkplätze bereits nicht mehr zu kriegen waren. Und um 8 Uhr morgens wollte ich ja wegfahren.

Zeitgleich mit mir um 8 Uhr morgens kam die Stadtpolizei an (d.h. Ordnungsamt), d.h. die Polizei wurde gar nicht gerufen.

Die Rechnung über den Schaden hat die Baufirma direkt an mich geschickt (die Stadtpolizei hat meinen Personalausweis sehen wollen). Die Privathaftpflicht hat die Regulierung des Schadens bereits abgelehnt.

@sibylle1969

Leider kann ich dir keine hilfreiche Antwort geben.Es ist korrekt wenn das Ordnungsamt gerufen wurde denn für den ruhenden Verkehr sind sie zuständig. Wenn durch dein verkehrswidriges Parken ein Schaden entstanden ist kann man dich dafür haftbar machen.Dabei interessiert es keinen wie kompliziert auch die Parkplatzsituation bei euch sein mag. Sicher wirst du auch keine Versicherung finden die das abdeckt da die Rechtsverletzung von dir bewusst herbei geführt wurde.
Ganz im Gegenteil vermute ich,dass du zu der Rechnung der Baufirma auch noch Post vom Ordnungsamt erhalten wirst.

@Peter501

Wenn die Baustelle nicht gekennzeichnet war, hat das Bauunternehmen keinen Anspruch. Kosten vom Ordnungsamt müssen bezahlt werden / oder wiedersprochen.

@larsxxx

"Wenn die Baustelle nicht gekennzeichnet war"
Die Fragestellerin hat geschildert,dass es dunkel war,so dass die Vermutung sehr nahe liegt,das die Kennzeichnung einfach übersehen wurde.Soweit mir bekannt,hätte das Ordnungsamt bei unberechtigter Forderung durch die Baustelle,die Personalien gar nicht weiter geben dürfen.

Keine Versicherung zahlt, das bleibt an dir hängen.