Bausparvertrag ruhen lassen, kündbar?

3 Antworten

Es gab hier insofern eine Gesetzesänderung, dass die Bausparkassen Verträge kündigen können, die "überspart" sind.

"Überspart" bedeutet, dass es rein rechnerisch gar nicht mehr möglich ist, das Bauspar-Darlehen in Anspruch zu nehmen. Wenn also aufgrund der hohen Zinsen inzwischen soviel Geld auf dem Bausparvertrag liegt, dass das Darlehen nicht mehr genutzt werden könnte, wird dies so gewertet, dass der Bausparvertrags-Charakter nicht mehr gegeben ist und daher der Vertrag gekündigt werden kann.

Mein Fehler:

Der Sparvertrag ist noch lange nicht voll, also auch nicht zuteilungsreif.

Mich interessiert nur, ob der Vertrag während der Stilllegung gekündigt werden kann seitens der Bank.

Ein Gesetz hierzu gibt es nicht! Es gibt nur Gerichtsentscheidungen und Auffassungen der Ombudsmänner das dies so in Ordnung ist....

Das war keine Gesetzesänderung. Das waren Urteile und die Meinung von Ombudsmännern zur Auslegung der ABB durch die Bausparkassen. Ist auch genehmigt worden. Ein Bausparer ist zum Sparen und für ein Darlehen gut. Ist beides nicht mehr möglich, verliert der Bausparer seinen Zweck und kann aufgelöst werden.

Warum sollte die Bausparkasse den Vertrag kündigen, nur weil die Zahlung ausgesetzt wurde ?

Was soll da auch stehen zum Thema Stilllegung ? Dorst steht nur drin, dass Du nicht verpflichtet bist einzuzahlen. Wo, kann man nur sagen, wenn man Anbieter und Tarif kennt.

es gibt keine Stilllegung bei einem Bausparvertrag. Wenn du nichts einzahlst, dann kommt halt nichts dazu. Den Vertrag kündigen kann einen Bausparkasse nur dann wenn die Abschlußkosten noch nicht voll eingezahlt worden wären oder wenn das Guthaben die Bausparsumme erreicht. Andere Auflösungsgründe müßten in den Vertragsbedingungen von Anfang an vereinbart sein. Manchmal steht in den Verträgen z.B dass die Bausparkasse nach 15 Jahren, falls der Vertrag bis dahin noch nicht zugeteilt sein sollte, diesen in einen dann gültigen Tarif wechseln kann