Bausparvertrag läuft aus: Für welche Zwecke kann man das Geld verwenden?
Mein Bausparvertrag läuft die Tage aus und somit steht mir das angesparte Geld zur Verfügung.
Für welche Zwecke kann ich das Geld denn verwenden? Muss ich es für Immobilien verwenden oder kann ich es frei verwenden? Und was passiert, wenn ich in der nächsten Zeit gar nicht vorhabe, eine Immobilie zu kaufen?
5 Antworten
Offiziell sollte es etwas mit Immobilien zu tun haben...das kann aber auch die Renovierung deiner Mietwohnung sein. Was du inoffiziell damit machst interessiert keinen. Mein Bausparvertreter erzählte mir neulich mehr als 1/3 ginge in den Kauf neuer Autos...und auch wenn das eigentlich nicht der Sinn sei, kümmere es keinen.
Die Verwendung für andere Dinge ist also durchaus üblich...ich würds nur nicht an die große Glocke hängen.
Wenn du nicht nur das angesparte Geld nutzt sondern wie meist üblich auch ein günstiges Darlehen dazu (man zahlt ja erst ein und nach Gelderhalt dann ab...) prüf die Konditionen des Vertrages. Die meisten Bausparkassen wollen keine Belege über die Verwendung...wenn aber doch solltest du es natürlich nicht ins neue Auto stecken ;).
Da es sich um mein erspartes Geld handelt, welches ich in den Bausparvertrag einzahle, hat es niemanden zu interessieren, was ich mit dem Geld mache. Es ist mein Geld und basta. Ob ich damit eine Weltreise finanziere, oder mir ein Auto kaufe, geht niemanden etwas an. Klar kann ich das Geld auch für Renovierungsarbeiten am eigenen Haus verwenden, oder wenn es genug Geld ist, mir davon auch ein Haus kaufen. Zweckgebunden ist es nicht.
Das angesparte Geld kannst Du frei verwenden. Die "wohnwirtschaftliche Verwendung" d.h. für eine Immobilie etc. ist nur nötig, wenn Du staatliche Prämien erhalten hast und die geforderte Bindefrist von 7 Jahren noch nicht abgelaufen ist (nur diese Prämien würdest Du verlieren) oder wenn Du das Darlehen aufnehmen möchtest.
Verwendbar für alles, was mit "wohnungswirtschaftichem Hintergrund" ist - und das ist eine weite Palette
Das angesparte Geld ( Vertragsguthaben ) kann frei verwendet werden.