Bausparkasse berechnet 25 euro zur Adressnachforschung
Kann denn eine Bausparkasse, bei der ich einen Bausparvertrag habe und Geld einzahle mir 25 euro zur Adressnachforschung berechnen, nur weil der Kontoauszug nicht zugestellt werden konnte? Zumal wurde die Gebühr erst für Ende des Jahres berechnet. als ich anrief, meinte die Kollegin sie hätten im Juni die Nachforschung gemacht?!
Ich habe schon angerufen und die Dame meinte es sei so üblich.
Ist dies rechtens? Habt ihr auch Erfahrungen? Ich könnte es ja verstehen, wenn ich einen Kredit hätte, aber so zahle ich ja immer Geld ein....
3 Antworten
Ja, das ist rechtens.
Die Pflicht des Kunden, der Bank seine aktuelle Anschrift mitzuteilen, ergibt sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Auf der anderen Seite ist die Bank verpflichtet, dem Kunden einen Kontoauszug zu erstellen, und wenn dieser nicht zugestellt werden kann und die Bank deswegen Nachforschungen anstellt, darf sie die Kosten dafür auch dem Kunden in Rechnung stellen.
Das steht in den Bedingungen und in den Gebührenübersichten drin, wie viel die dafür verlangen. Es ist relativ einfach: Wohnst Du nach wie vor an der Adresse und hat nur die Post einen Fehler gemacht, weist Du es nach und kriegst das erstattet. Bist Du umgezogen und hast das nicht gemeldet, ist es Dein Problem (Pflicht laut ABB) und damit zahlst Du. Die einzige Pflicht gegenüber der Bausparkasse ist idR das Melden von Umzügen: "you had ONE job" ;-) !
Im vertrag wird vermutlich stehen dass du eine adressänderung umgehend melden musst. Insofern wäre das natürlich ok. Ist ja auch verständlich. Wenn du zb schulden machst, möchte man dich ja auch erreichen