Bausparer stillgelegt - wie komme ich an das einbezahlte Geld

4 Antworten

In aller Regel ist das so, dass Bausparerträge nach Erreichen des vertraglich vereinbarten Mindestsparvolumens, der Mindestlaufzeit, der Mindestbewertungszahl und der Midestsparzeit von selbst von der Bausparkasse "zugeteilt" wird, also auszahlungsreif ist.

Wenn du nun zwar die Zahlungen eigestellt hast, sonst am Vertrag aber nichts geändert hast, so hast du immer noch den alten Zustand und die Mindestsparsumme sicher noch nicht erreicht.

Du musst also Kontakt zu deinem Vertreter aufnehmen und den Vertrag so ändern, dass die eingezahlte Summe (incl. der inzwischen angefallenen Zinsen) die Mindestsparsumme erreichen. Dann muss nur noch die Bewertungszahl erreicht werden --- diese wird je nach Bausparkasse monatlich oder quartalsweise über alle Verträge errechnet und wenn du die erreicht hast, dann bekommst du auch die Auszahlung deines Guthabens, denn das Darlehen willst du vermutlich nicht haben ... oder vielleicht doch. Musste halt mal sehen, was günstiger ist für dein Vorhaben. Die 7-jährige Wartezeit für steuerliche Begünstigung ist (da hast du recht) schon abgelaufen.

Nimm also schnellstmöglich Kontakt zu deinem Bausparkassenvertreter auf.

Sprich deswegen direkt mit der Bausparkasse bzw deren Vertreter. Die haben deinen Vertrag und können dir genau sagen, was zu machen ist.

Du kannst jederzeit an dein angespartes Geld, solange der Bausparvertrag nirgendwo eingebunden ist (Finanzierungen u.s.w.)

Jede Bausparkasse hat dazu eigene Formulare, die du ausfüllen musst.

Am besten dur rufst bei der Bausparkasse an, oder fährst zur nächstgelegenen Vertretung und lässt dir dieses Formular geben.

Meist werden bestimmte Gebühren fällig, wenn man das Konto ganz auflöst und der Betrag noch nicht zur Auszahlung fällig ist. Das musst du aber mit der Bausparkasse klären. Dies sind in denke ich aber max. 10%.

An die Bausparkasse wenden und den Bausparvertrag aufkündigen und das Guthaben ausbezahlen lassen, eigentlich gar kein Problem. Kosten dürften keine entstehen, da die ja eh jedes Jahr abgezogen wurden.

Die Kosten, die Jährlich abgerechnet werden, sind Kontoführungsbebühren.

Bei vorzeitiger Auszahlung/Kündigung werden extra Gebühren fällig.

@Grisunest

Vorzeitig? Der Vertrag läuft seit 1997 und seit 2005 wurde nichts mehr einbezahlt. Also liegt der schon sieben Jahre, da werden keine Gebühren mehr fällig, welche sollten das sein?