Bauschaden-->Bauherr verklagt Fertighausfirma-->Ausführende Baufirma insolvent-->Wer haftet?

6 Antworten

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Ich würd an Deiner Stelle bei einem Anwalt fragen, hört sich kompliziert an Meinungen von uns bringt Dir sicher nicht viel. Aber ich denke auch, weiß alles von Dir, bleib außen vor.

soltlest dich so weit es geht natürlich raushalten, bei insolvenz ist nichts mehr zu holen

exakt kann ich den Fall natürlich so kurz umrissen nicht beantworten, aber du bist nur als Aufsicht eingestellt udn entsprechend nicht haftbar für Schäden anderer

schei sse für die Familie, aber wer billig baut, bekommt auch billig

Bauleitung+Planung war ich bei diesem Bau

@Julez81

kann auch gerne mehr dazu erläutern, wenn das der Beantwortung meiner Frage dient.

@Julez81

Ist ja ok. Nur, die Fertighausfirma hat mit der Baufirma einen Vertrag und nicht der Bauherr. Insofern hat sich der Bauherr an die Fertighausfirma zu wenden.

Ich würde das so sehen. Sie haben als Bauleiter die Verpflichtung, Gewerke auf fachkompetente Ausführung hin , zu überprüfen.

Sie hätten als Bauleiter erkennen müssen, ob die Abdichtung der Baumassnahme korrekt ausgeführt wurde. Das betrifft auch alle anderen Gewerke, für deren Überprüfung Sie verantwortlich sind. Sonst bräuchte ein Bauherr keine Bauleitung.

Ob das rechtlich durchsetzbar ist, sich auf die begrenzte Stundenzahl zu berufen und somit die Sache nicht vollumfänglich überprüfen zu können, möchte ich nicht beurteilen.

Da hätte man evtl. einen Vertrag abschliessen müssen, in dem die eingeschränkte Überwachung vereinbart wurde. Gewerke ausschliessen, die man nicht überprüft.

Wenn der Fertighausfirma mitgeteilt wurde, dass die Arbeiten der einzelnen Firmen mängelbehaftet sind, sich aber niemand um die Mängelbeseitigung kümmert, dann wäre auch die Fertighausfirma verpflichtet gewesen, die Firmen auf die Mängelbseitigung hinzuweisen und auf Beseitigung der Mängel zu bestehen.

Dann ist die Fertighausfirma am Zuge, da Sie auf die Mängel hingewiesen haben und somit ihrer Pflicht nachkamen.

Sie kann man dafür nicht verantwortlich machen, wenn die Fertighausfirma sich nicht durchsetzte.

Der Bauherr hat einen Vertrag mit der Fertighausfirma und an diese muss er sich wenden. Der Bauherr hat mit der ausführenden Firma nichts zu tun, weil er mit dieser keinen Vertrag hat.

Bleibt am Ende für den Bauherren nur eines, die Fertighausfirma zu verklagen.

Naja billig ist da ja auch relativ, bei Hausbau. Die Frage ist halt eigentlich wie weit man als Bauleiter sich derartig auf Stunden beschränken lassen darf?

Guten Morgen! 1) Du Arbeitest für eine Fertigteilfirma als Bauleiter in Selbständiger basis oder Angestellter. Bei Selbständiger basis kann dir die Fertigteilfirma nicht zu Verantwortung ziehen den du hast dich nach Std. Verkauft. Bei einen Angestelltenverhältnis muss immer die Firma haften. 2) Zu die Insolventen Firma brauchst du sicher nicht haften, der AG hat seine Forderungen an den Masseverwalter zu richten. 3) Welche Schäden sind das den mit € 40.000,-- 4) Welches Gewerbe hast den wenn du dich Std. verkaufst.

Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zu Verfügung!

MFG E&HP-Bau, Ihr Partner am Bau! Office@platzerbau.at

Ich bin selbstständiger Architekt, hatte bis letztes Jahr für die Fertighausfirma Planung und Bauleitung in meiner Region übernommen. Also nicht für ein spezielles Gewerk "verkauft". Aber wie gesagt schon auf eine festgelegte Stundenbasis. Das Gebäube zieht Feuchtigkeit und das Gewerk war von der von der Fertighausfirma bestimmten Baufirma ausgeführt worden. Das ist ja das, was den Bau für den Kunden günstiger macht: billigere Firmen, die dafür öfter Aufträge bekommen; abgespeckte Bauleitung und teilweise kann der Kunde Gewerke in Eigenleistung erbringen...