Baurechtsamt - nächst höhere Instanz?

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Bei der Bauaufsicht kann man schon Nerven lassen, das habe ich in meiner Berufspraxis erfahren. Wichtig ist, dass Ihr die Auflagen der Bauaufsicht einem zugelassenen Architekten übergebt, der für euch die Baugenehmigung oder Zustimmung einholen muss oder Forderungen abwehren kann, wenn sie unberechtigt sind. Das kostet zwar etwas Geld, aber er macht das dann als Profi und weiß die Wege, zur Baugenehmigung zu kommen. Streitereien im Amt gehen meist nicht gut aus und bringen nicht weiter.

Leider steht nicht das Bundesland dabei. In Niedersachsen wäre es das Nds. Sozialministerium als Oberste Bauaufsicht. In Bundesländern mit Bezirksregierungen ist es diese, als obere Bauaufsicht. Oft bringt aber auch ein Gespräch mit dem Bürgermeister etwas, da diese/r oft für seine Bürger da ist. Pflanzen sind übrigens vom Baurecht (hier wieder Nds) nur erfasst, wenn es örtliche Bauvorschriften gibt. Sonst sind Pflanzen, Bäume, Sträucher im Nachbarschaftsrechtsgesetz (auch NDS.) geregelt.

Mittlere oder obere Bauaufsicht sind die Regierungspräsidien (oder wie sie heute heißen mögen z.B. "Landesverwaltungsamt" oder so); Oberste Bauaufsichtsbehörde ist ein Landesministerium.

Der Bund ist nur für Planungsrecht zuständig.

Die Widerspruchsbehörde hat nicht unbedingt die Fachaufsicht und schon gar nicht die Dienstaufsicht. Wenn man sich über Behördenvertreter beschweren will, muss man zum Dienstvorgesetzten gehen, wenn man sich über fachliche Entscheidungen beschwerden will, s.o.

Aber:

Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich formlos, zwecklos und erfolglos!