Baurecht: was gilt denn bloß beim Gartenteich? 100m³ Inhalt oder 15m² Fläche

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Jede Gemeinde hat das Recht, in einem Bebauungsplan die Größe und Lage von "Nebenanlagen" zu regeln. Im nächsten BPl kann das schon wieder ganz anders sein.

In der Landesbauordnung ist nur geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Schwimmbecken baugenehmigungsfrei ist. Aber auch in diesen Fällen müssen alle Bauvorschriften eingehalten werden. Die Landesbauordnung hilft Dir also nichts, wenn die Gemeinde keine Schwimmbecken will.

Ich meine, dass der B-Plan vor Bauordnungsrecht geht.

Leider. Man kann oft nicht so bauen, wie man es gerne möchte, oder wo es Bedarf gibt.