Baurecht: Höhe eines Balkongeländers?

4 Antworten

Auch in Hessen ist nach der lketzten Novelle der HBO nur noch eine Höhe von 0,90m erforderlich, wenn die Absturzhöhe nicht mehr als 12m beträgt und es sich um ein Wohngebäude handelt. Bei Arbeitsstätten ist 1m erforderlich, bei Absturzhöhen über 12m sind 1,10m notwendig.

Die notwendige Höhe von Balkongeländern regeln die jeweiligen Landesbauordnungen. Die Standardhöhe für Balkongeländer beträgt 0,90 m. Laut Bauordnung ist in den Bundesländern Bremen, Hessen und Niedersachsen, sowie in Österreich (außer Kärnten) eine Geländerhöhe von 1,00 m vorgeschrieben. http://www.bauarchiv.de/baulex/article.php?sid=5943

google mal nach VOB-verdingungsordnung für bauleistungen ansonsten bei bauvorschriften fürs jeweilige bundesland nachschauen