Baulärmbelästigung in Eigentumswohnung?
Hallo ich wollte mal fragen, ob sich jemand von euch mit Baulärmbelästigung auskennt?
Und zwar wohne ich in einer Eigentümerwohnung und seit einem halben Jahr baut die Eigentümerin über mir um. Die Firma fängt von morgens um 7:00 Uhr an und arbeitet teilweise bis 19:00 Uhr und das von Montag bis Samstag... und es ist oft so laut, als ob jemand direkt neben mir mit einem Presslufthammer arbeitet (und mit oft meine ich fast immer und das ist keine Übertreibung). Ich bin Studentin und muss viel lernen, was ich in meiner Wohnung nicht kann ... durch den ständigen Baulärm habe ich ständig Kopfschmerzen. Ich habe mich schon oft oben beschwert aber die meinen immer nur "Ich bin Handwerker und es ist ein Werktag". Ein Hotel, um mich dem Lärm zu entziehen, kann ich mir nicht leisten. Ich habe bis jetzt im Internet nur was über Mieter und Mietminderung gehört aber nicht was es für Möglichkeiten gibt bei einer Eigentumswohnung. Und falls es wichtig ist, ich wohne in Baden-Württemberg. Ich bin der Meinung, sowas grenzt an Körperverletzung und brauche euren Rat was ich tun kann.
Vielen Dank schon mal
6 Antworten
Bist Du Mieter oder Eigentümer?
Wenn Mieter ist es egal das es eine Eigentumswohnung ist.
Ansprechpartner wäre dein Vermieter. Nicht der Handwerker.
Dann beschwere dich bei der Eigentümerin der Wohnung.
Was ist eine Eigentümerwohnung? Bist Du der Eigentümer? Warum duldest Du das schon ein halbes Jahr?
Weil die Wohnung über mir ja nicht mir gehört nur die in der ich wohne...
sei froh dass Sie nicht bereits um 6 anfängt.
das wirst hinnehmen müssen
Ist deine Frage jetzt, ob nur renoviert werden darf wenn eine Hausfrau drunter/drüber wohnt? ..... Das hoffe ich doch nicht ;-). Es ist so, eine so umfangreiche Renovierung sollte den restlichen Miteigentümern vorab angekündigt werden. Zusätzlich sollte den anderen auch die angenommene Dauer der Arbeiten mitgeteilt werden. Eine Dauerbaustelle muss nicht von der WEG geduldet werden. Da es sich hier "nur" um eine Wohnung handelt, sind eigentlich 6 Monate ausreichend. Ist der Eigentümer hier unfreundlich und hat für die anderen Bewohner kein Verständnis, könntest du ja mal prüfen lassen, ob alle Arbeiter offiziell angemeldet sind ;-). Ansonsten ist es ein Thema für die kommende Eigentümerversammlung auf der hingewiesen wird, die Arbeiten nun zügig zu beenden. Was sagt denn die Hausverwaltung dazu?
.... und was sagt der Verwalter dazu?
Zudem befürchte ich, daß die obige Bewohnerin keine Erlaubnis für solch dauerhafte Baumaßnahmen hat.
Ich bin Eigentümer