Baulärm an Feiertag?

5 Antworten

Der eigentliche Arbeitsbeginn darf in einem Wohngebiet erst um 06:00 Uhr erfolgen es sei denn es liegt eine Sondergenehmigung vor. Soweit mir bekannt ist darf theoretisch bis 22:00 Uhr eine Lärmbelästigung aufgrund von Arbeiten stadtfinden.

An einem Feiertag wird eine Sondergenehmigung benötigt sonst ist die Lärmbelästigung nicht rechtens.

die haben hier teilweise die Anwohner um viertel nach 5 aus dem Bett geklingelt weil die Autos im weg standen... obwohl auf dem Halteverbot erst ab 6 Uhr steht... und um halb 6 fingen die schon an

@MAxVani

Dann kannst du dazu eine Beschwerde beim Ordnungsamt einreichen die Unternehmen müssen hier mit Bußgeldern rechnen wenn Sie dem Unternehmen dies Sagen sollten sie sich daran halten andernfalls können Sie dann bei der Beschwerde vermerken das Sie das Unternehmen vorgewarnt haben das es mit Strafen rechnen muss

nein dürfen sie nicht, das Ordnungsamt kümmert sich um solche dinge wenn du dort anrufst

nein, feiertag ist feiertag - auch für eine baustelle !!

Ok danke. dann bin ich mal gespannt ob die sich dran halten

nein, an gesetztlichen feiertage nicht. sonst schon

Natürlich nicht. Das ist ein Feiertag. Und ein stiller Feiertag noch dazu. Da darf man nicht mal laut LACHEN!