Baulärm am Sonntag
Hallo zusammen !
Folgendes Problem bei dem ich Hilfe brauche und mir das Internet, bis jetzt nicht weiter helfen konnte !!! Wir, meine Frau und ich, sind seit März '13 Mieter einer DG- Wohnung! Unter uns befinden sich 2 Etagen, in denen Umbauarbeiten statt finden. Zur Zeit, heute am Sonntag, entsteht eine große Lärmbelastung durch das heraus reißen und herunter stürzen von Bauteilen, so wie Lärm durch das befüllen eines Containers. Die Umbau Maßnahmen waren uns zum Beginn des Mietverhältnisses bekannt, allerdings war uns zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt, das meine Frau, im Laufe des Jahres, berufl. in Ihrem Betrieb( Altenpflege), in die Dauernachtschicht wechseln muss! Die arbeiten werden von den neuen Mietern ausgeführt, die im freundschaftlichen Verhältnis zum Eigentümer stehen. Natürlich habe ich als erstes, das offene Wort beim Eigentümer gesucht, der aber über meine Bitte zur Ruhe und meine Sorge, das in den nächsten Wochen, mir Schwarzarbeiter den Feierabend, Samstagnachmittag und den Sonntag versauen, nicht gerade erfreut war. Mir aber, auch im Beisein der neuen Mieter, ein Ende des Lärms heute ab 14 Uhr zusicherte. So ist es auch geschehen. Meine Fragen betreffen nun die kommenden Wochen. Was ist mit Baulärm Werktags, bis wie viel Uhr muss ich das hinnehmen, was ist mit Samstagsnachmittags und vor allem Sonntags??? Was ist mit meiner Frau, die muss tagsüber schlafen, Arbeitszeit von 20 - 6.30 Uhr ???? Schwierig auch die Frage mit den Leuten, die die Arbeit ausführen. Teils neue Mieter, teils gewerbl. Betriebe und bestimmt auch einiges unter der Hand?? Das Internet sagt z.B.: Mietminderung nicht möglich, da uns der Umbau bekannt war. Aber wie siehts jetzt aus mit der Nachtschicht meiner Frau!! Das war uns nicht bekannt!! Das mischt die Karten doch neu, oder???
Kann einer helfen, kennt sich jemand da genauer aus?? Gruß ebbi71
5 Antworten
Sonntag ist Ruhetag, auch wenn die Baumaßnahme bekannt ist.Zur Zeit, heute am Sonntag, entsteht eine große Lärmbelastung durch das heraus reißen und herunter stürzen von Bauteilen, so wie Lärm durch das befüllen eines Containers. Die Umbau Maßnahmen waren uns zum Beginn des Mietverhältnisses bekannt,
Was ist mit Baulärm Werktags, bis wie viel Uhr muss ich das hinnehmen, was ist mit Samstagsnachmittags
Samstag ist auch Werktag
Lärmende Sachen sind bis 20 Uhr gestattet, bis zu einer gewissen Lautstärke. Ab 22 Uhr Nachtruhe, also noch viel leiser.
Hier kann man es nachlesen:
Was ist mit meiner Frau, die muss tagsüber schlafen, Arbeitszeit von 20 - 6.30 Uhr ????
Muss sie leider hinnehmen.
Aber wie siehts jetzt aus mit der Nachtschicht meiner Frau!! Das war uns nicht bekannt!! Das mischt die Karten doch neu, oder???
Zu Ihrem Leidwesen, nein.
Das Deine Frau jetzt in Nachtschicht arbeitet ändert überhaupt nix an Eurer Rechtslage, das ist persönliches Pech. Sonntags ist ein Ruhetag, da darf kein Lärmgemacht werden. Samstag ist ein ganz normaler Werktag.
Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.
Stand der Dinge ist, das man jetzt unter unserem Schlafzimmer lautstark darüber diskutiert, warum nicht weiter gearbeitet wird. Nämlich weil oben zwei wohnen die Stress machen! Und klopfen und hämmern ist auch wieder im Gange, so wie ein etwas "leiseres" befüllen des Containers!!!!!!!
Hallo ebbi71,
das mit den Umbauarbeiten wird man leider mehr oder weniger so hinnehmen müssen. Wiederrum nicht in den Ruhezeiten. Die sind klar im Gesetz vereinbart. Sonntags dürfen nur Firmen mit Sondergenehmigung arbeiten ausfuehren, die eventuell zu Störungen führen können (z.B. Rohrbruch/Noteinsatz). Leider wird das mit Deiner Frau (klingt blöd) die Sachlage nicht beeinflussen können, weil das euer/ihr persönliches Problem ist. Ist es nicht abzusehen ob die Arbeiten bald erledigt sind? Und wenn alle Stricke reissen, muss wohl mal die Zollfahndung für eine kleine Pause sorgen ;)Das einzige, wie beschrieben, was euch bleibt, wären die Ruhezeiten. Viel Kraft für euch wünscht Creator78
Hallo, sonntags ist baulärm unzulässig. Sonst ist natürlich blöd, dass Deine Frau GENAU zu den Ruhezeiten arbeiten muss und demnach tagsüber schlafen muss, aber genau dort in den GESETZLICHEN Nichtruhezeiten Baulärm stattfinden darf. Allerdings muss allgemeine Rücksichtnahme beachtet werden, und das sieht nicht nach allgemeiner Rücksichtnahme aus. Für das Arbeiten unter der hand dürften sich sicher ein paar Ämter sehr interessieren, nur mal so. Ich würde mich an den Deutschen Miterbund wenden und auch nicht vor Polizei und Ordnungsamt zurück schrecken, wenns zu sehr überhand nimmt.
Zur Mietminderung: Habt ihr das schriftlich, dass ihr davon wisst? Sonst steht Aussage gegen Aussage. Dann vielelicht den Unwissenden spielen. Gruß Mario