Baugenehmigung "Waldhütte"?
Hey,
ich habe eine Frage, undzwar möchte ich wissen ab welcher Größe oder "Stabilität" man eine Hütte anmelden / genehmigen lassen muss.
- bekommt man dann "alles" ("normales Hüttchen") genehmigt, wenn man eine Genehmigung beantragt?
- hat man überall die selben Chancen, dass es genehmigt wird? (z.B. Wald vs. Wiese)
- was kostet so ein Antrag?
Ich dachte daran ein Stück Wald zu kaufen und dort ein "Wochenendhäuschen" hinzustellen (auch für Autos zugänglich) mit ein paar Zimmern zum aufhalten / feiern und ein paar Schlafzimmern. einen Ofen für den Winter und eventuell ein Strom Aggregat... Ist das realistisch?
LG
6 Antworten
Du bekommst nicht automatisch eine Genehmigung, nachdem Du einen Bauantrag eingereicht hast! Das gilt insbesondere für Außenbezirke, die nicht als Baugebiete ausgewiesen sind!
Bei uns benötigst Du zum Beispiel eine Genehmigung für mehr als 20 m³ umbauten Raum, selbst wenn es nur ein Gewächshaus ist! (Bei uns geht es also nach dem Volumen des Bauwerkes - und 20 m³ sind schon relativ wenig ......... )
Dieser Kommentar ist leider definitiv falsch. Wir haben von unserem Verein aus ebenfalls eine solche Hütte mitten in einem Waldgebiet (mit angrenzenden Wiesen). Diese besteht aus einem Raum für Vereinstreffen (Feiern), einem Thekenbereich mit Einbauküche sowie Abstellraum und einer separaten Toilette. Ferner stht hier noch eine Fertiggarage sowie ein mobiler Container für Gartengeräte. Alles wurde behördlich genehmigt. Selbst Trinkwasser- und Stromanschluss sind vorhanden. Abwasser erfolgt über Sickergrube.
Das ist definitiv falsch. Egal ob baugenehmigungsfrei oder nicht, die Bauvorschriften müssen nimmer eingehalten werden. Und im Wald und im Außenbereich sind "Hütten" für welchen Zweck auch immer nicht zulässig. Und in Baugebieten ist entweder ein Bebauungsplan oder § 34 BauGB einzuhalten. Und "Vereinshäuser" im Außenbereich sind meistens illegal.
Egal ob baugenehmigungsfrei oder nicht, die Bauvorschriften müssen nimmer eingehalten werden. Und im Wald und im Außenbereich sind "Hütten" für welchen Zweck auch immer nicht zulässig. Und in Baugebieten ist entweder ein Bebauungsplan oder § 34 BauGB einzuhalten.
Es sei denn, man ist privilegiert im Sinne des BauGB. Dann könnte unter Umständen sogar eine Hütte mitten im Wald genehmigungsfähig sein. Das ist aber die absolute Ausnahme. Nicht mal mir als Eigentümer grösserer Waldstücke wurde ein "Forsthäuschen" genehmigt. Ein Wochenendhäuschen wird nie genehmigungsfähig sein.
"man" kann nicht privilegiert sein, sondern nur das Vorhaben, wenn es der Land- und Forstwirtschaft dient (§ 35 Abs. 1 BauGB). Und eine "Hütte" fällt nie unter diese Vorschrift.
Dem Grundstücksnachbar wurde aber eine Forsthütte genehmigt, obwohl dessen Wald nur wenig grösser als meiner ist.
Ich glaube nicht, dass diese Hütte eine Baugenehmigung hat, schon gar nicht als Wochenendhaus. Oder der Wald ist kein Wald im Sinne des Forstgesetztes, sondern eine im Bebauungsplan ausgewiesene Grünfläche für Freizeitnutzung.
Doch es ist ein Wald im Sinne des Waldgesetzes und die Hütte als Aufenthalts- und Lagerraum (Forsthütte) genehmigt. Die unterschiedliche Behandlung im Genehmigungsverfahren liegt wohl darin begründet, dass der Grundstücksnachbar eine Körperschaft ist (kath. Kirche) und ich leider nur ein kleiner EU-Beamter.
Wenn der Wald Dir gehört und Du nachweisen kannst, dass Du die Hütte für den Betrieb des Forstgrundstückes brauchst (Gerätehütte, Wetterschutz etc.) kann es sein, dass sie nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert ist. Eine Nutzung als "Wochenendhaus" wie in Deiner Frage beschrieben ist jedoch für Dich und für die Kirche ausgeschlossen.
Ich habe die Frage ja nicht gestellt. Ich habe lediglich zu bedenken gegeben, dass unter Umständen eine Baugenehmigung erteilt wird, wenn das Bauvorhaben privilegiert ist, was bei einem Wochenendhaus offensichtlich nicht der Fall ist, bei einer Hütte für forstwirtschaftliche Zwecke jedoch möglich sein kann.
frag beim zuständigen Bauamt und Naturschutzbehörde nach ob deine geplante Fläche in Tierschutzzone liegt denn dann kannste das gleich vergessen
Ziemlicher Unsinn. Und zu Thema "Bauamt fragen" siehe meinen Tipp:
Wirklich totaler Unsinn.
Nun eine Hütte an und für sich ist unter bestimmten Voraussetzungen aber nicht an jedem beliebigen Ort schon möglich. Die Hütte aber die Du planst wird die definitiv nicht genehmigt werden. Hier musst Du schon mehr von einem Wochenendhäuschen sprechen, wie Du es ja selber machst!
Ja, träum weiter. Im Wald kriegst du nicht mal ne Genemigung für ein Campingzelt. Googel mal Waldgesetz, dem unterliegst du auch als Privatwaldbesitzer.
im Wald kriegst du gar nix genehmigt.