Baugenehmigung nötig wenn bereits vorhandener Anbau Wände bekommt?

4 Antworten

Allgemein: Du änderst grundsätzlich den umbauten Raum nach DIN 277. Da es sich aber um ein "Nebengebäude" bzw. einen Anbau handelt (es ist bis dato offen als Carport), sehe ich kein grundsätzliches Problem. Zur Not geht es im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

2. Bebauungsplan prüfen (beim Bauamt einsehen), ob die "Flächenmehrung" (überbaute Fläche des Grundstücks) über dem zul. bzw. erlaubten Grenzwert liegt. Der ist in Wohngebieten i.d.R. bei max. 0,6 also 60% des Grundstücks sind überbaubar. Auch die Baulinien sind dabei zu beachten (auch wenn es hinter dem Haus in Richtung Garten ist).

3. Nicht nur je nach Bundesland unterschiedlich, kann es auch Gemeindesatzungen geben, die einen Anbau eines Nebengebäude individuell regeln. 

=> wie schon in anderen Kommentaren: zum Baudezernenten gehen.

Nebenbei: könnten die Nachbarn ein Problem darstellen, z.B: dass durch das Carport bis dato Licht fiel und nun keines mehr?

Grüße und viel Erfolg

Oliver

Erkundigt Euch beim zuständigen Bauamt.

Um sicherzugehen besser auf dem Bauamt nachfragen. Das kann späteren Ärger ersparen.

Aber selbstverständlich will der Staat abzocken wenn du als Besitzer auf seinen Eigentum was ändern willst. Sogar bei einen Fenstereinbau will er abzocken

19Markus10 
Fragesteller
 11.11.2017, 11:39

Nein, Fenstereinbau- & Vergrößerungen waren bei uns problemlos möglich ohne Genehmigung

Hitmangerst  11.11.2017, 11:42
@19Markus10

Ja gut das ist vom Bundesland zu Bundesland verschieden.