Baugenehmigung nötig wenn bereits vorhandener Anbau Wände bekommt?
Hallu erstmal,
Also: ich wohne mit meiner Familie nun seit 18 Jahren in einem Haus in Baden-Württemberg. Dieses hatte mindestens von den Vorbesitzern schon einen Anbau auf der von der Straße aus kaum sichtbaren Seite(Gartenseite). Zur Orientierung: Straße ist Süd-Seite, Anbau auf Nord-West. Der Anbau war in der Zeit in der wir hier schon wohnen immer überdacht, hatte jedoch auf Nord & West noch keine Wände. Ich meine aber in Plänen der Vorbesitzer gesehen zu haben, dass dort ein Wohnraum entstehen sollte.
Meine Frage ist nun: braucht man egal auf welche Art und Weise man die Wände macht eine Baugenehmigung zum Schließen des „Raumes“? Wir haben den Platz bisher als Carport mal mitgenutzt, jetzt soll eine Werkstatt entstehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus
4 Antworten
Allgemein: Du änderst grundsätzlich den umbauten Raum nach DIN 277. Da es sich aber um ein "Nebengebäude" bzw. einen Anbau handelt (es ist bis dato offen als Carport), sehe ich kein grundsätzliches Problem. Zur Not geht es im vereinfachten Genehmigungsverfahren.
2. Bebauungsplan prüfen (beim Bauamt einsehen), ob die "Flächenmehrung" (überbaute Fläche des Grundstücks) über dem zul. bzw. erlaubten Grenzwert liegt. Der ist in Wohngebieten i.d.R. bei max. 0,6 also 60% des Grundstücks sind überbaubar. Auch die Baulinien sind dabei zu beachten (auch wenn es hinter dem Haus in Richtung Garten ist).
3. Nicht nur je nach Bundesland unterschiedlich, kann es auch Gemeindesatzungen geben, die einen Anbau eines Nebengebäude individuell regeln.
=> wie schon in anderen Kommentaren: zum Baudezernenten gehen.
Nebenbei: könnten die Nachbarn ein Problem darstellen, z.B: dass durch das Carport bis dato Licht fiel und nun keines mehr?
Grüße und viel Erfolg
Oliver
Erkundigt Euch beim zuständigen Bauamt.
Um sicherzugehen besser auf dem Bauamt nachfragen. Das kann späteren Ärger ersparen.
Aber selbstverständlich will der Staat abzocken wenn du als Besitzer auf seinen Eigentum was ändern willst. Sogar bei einen Fenstereinbau will er abzocken
Ja gut das ist vom Bundesland zu Bundesland verschieden.
Nein, Fenstereinbau- & Vergrößerungen waren bei uns problemlos möglich ohne Genehmigung