Baugenehmigung-Kleingartenverein

5 Antworten

Baurecht gilt auch im Kleingartengelände nach Bundeskleingartengesetz, zusätzlich ist dort aber immer dieses Gesetz und die Vereinsregelungen zu beachten. D.H. selbst wenn die Höchstmasse nach Baurecht nicht überschritten werden kann ein Verstoß gegen die Vereinssatzung und das Bundeskleingartengesetz vorliegen.

Beides ist öffentliches Recht, bei dem eine Genehmigung nicht durch Zeitablauf erworben werden kann. Aber immer die Rechtsgrundlagen für die Forderungen schriftlich vorlegen lassen und nachprüfen!

Wir hatten früher auch einen Kleingarten mit eine fertigteil Laube von 24qm und einen überdachten Freisitz (Genemigung beim Vorstand einholen).

Wenn der Garten min. 300 qm vorweist und in der (Gartensatzung der Anlage) eine Bebauung von max. 24 qm vorsieht sehe ich da keine Probleme.

Immer daran denken, es zählt der umbaute Raum nicht die Dachfläche. Also der Sockel bzw. die Stützen dürfen die 24qm nicht überschreiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Situation kann ich als langjährige Vereinsvorsitzende eigentlich nicht nachvollziehen. Wenn die Laube einschließlich des überdachten Freisitzes wirklich nicht mehr als 24 m² ausmacht, dann sollte die nachträgliche Baugenehmigung nicht das Problem sein. Warum hat es im Übrigen zwei Jahre keine Beanstandungen gegeben? Als Vorstand sollte man von den Vereinsmitgliedern nicht erwarten, dass sie immer an sämtliche Regelungen denken. Wir Kleingärtner müssen für unsere günstige Pacht Regeln einhalten, das ist klar. Aber es geht auch um ein angenehmes Klima im Verein und in der Anlage im Sinn aller Mitglieder. Wenn die Situation tatsächlich so wie geschildert ist und es nicht noch irgendwelche „Leichen im Keller“ gibt, ist das Verhalten des Vorstandes nicht nachzuvollziehen. Die Vorstände verdienen den Respekt ihrer Mitglieder für die viele Freizeit, die sie für den Verein aufbringen. Aber sie dürfen ihre Funktion nicht dazu missbrauchen, die Vereinsmitglieder zu gängeln usw. Wichtig ist immer der gute Wille von beiden Seiten. Bitte, noch einmal mit dem Vorstand sprechen, unbedingt in ruhiger und sachlicher Form. Vielleicht vorhandene Beispiele im Verein anführen (Unterschied nur die Baugenehmigung) und evtl. ein Angebot machen für einige freiwillige zusätzliche Pflichtstunden. Und wenn alles nichts hilft, den Verband um Hilfe bitten und darüber auch den Vorstand informieren. Viel Erfolg und ein schönes Osterfest Monika Dorsch

Also im Kleingartenverein gilt unter anderem die Kleingartenordnung. Diese sagt was Du darfst und was nicht unabhängig von einer evtl. Baugenehmigung

Rechtlich ist nur die Frage, ist dies bei den letzten Besichtigungen ohne Beanstandung abgenommen worden hast Du Glück gehabt, dann gilt das als Stillschweigende Annahme.

Gruß

Dazu kann ich nur sagen dass ich mich wieder einmal bestätigt fühle auf keinen Fall in so einen Kleingärtnerverein eingetreten zu sein sondern was Eigenes gekauft zu haben. Leider kann ich Dir nicht weiterhelfen, ich denke auch dass Du der Forderung wirklich nachkommen musst. Selbst wenn Du rechtlich vorgehst und gegen den Verein gewinnst, da willst Du hinterher bestimmt nicht mehr Mitglied sein. Tut mir leid nichts positiveres sagen zu können.