Baufinanzierung läuft bei Ing-Diba, ist eine Umschuldung möglich?

3 Antworten

Sehr geehrter Herr alberthafen,

ich gehe einmal davon aus, dass Sie nicht wirklich danach fragen, wie ein Verkauf funktioniert, sondern danach fragen, wie Sie die geplante Umfinanzierung auch ohne einen Verkauf hinbekommen.

Grundstätzlich ist eine Darlehensgeberin nicht verpflichtet, einer Umfinanzierung zuzustimmen. Ihre Mitwirkuing ist nur dann zwingend, wenn Sie als Darlehensnehmer einen höheren Kreditwunsch an die Darlehensgeberin herantragen, sie diesen aber ablehnt, eine andere Bank ihm jedoch nachzukommen bereit ist. Die zweite Möglichkeit stellt den Verkauf der finanzierten Immobilie dar, eine dritte Möglichkeit könnte darin bestehen, dass Sie der Darlehensgeberin gegenüber nachweisen, dass Sie künftig nnicht mehr in der Lage sein werden, die laufenden monatlichen Raten aufzubringen, es Ihnen nur noch unter einer vergünstigten Zinskondition gelingen wird.

Greift keiner der genannten Gründe, so können Sie versuchen, mit Ihrer Darlehensgeberin die Umfinanzierung als sog. hausinterne Umfinanzierung hinzubekommen. Wenn Sie schon vorzeitig mit der Bank langfristige Konditionen abzuschließen bereit sind, so ist diese vielleicht geneigter, Ihrem Wunsch zu folgen, als wenn Sie Interesse daran zeigen, das Geschäft mit einer anderen Bank zu machen.

Eine wichtige Frage ist jedoch auch die danach, ob sich eine Umfinanzierung auf günstigere Konditionen überhaupt lohnt, denn immerhin greift die Darlehensgeberin mit der Vorfälligkeitsedntschädigung den Zinsvorteil bis zum Ende der Zinsbindungsfrist voll ab. Sie zahlen unterm Strich während dieser Zeit der Bank mit der Vorfälligkeitsentschädigung mehr als es Ihrem Zinsvorteil entspricht. Insofern können Sie mit einer vorzeitigen Umfinanzierung nur dann gewinnen, wenn Sie planen, die neue Zinsbindungsfrist weit über den Zeitraum der noch laufenden Zinsbindungsfrist zu vereinbaren, und nicht daran glauben wollen, dass auch künftig die Zinssen noch niedrig sein werden. Oder Sie verfügen gegenüber Ihrer jetzigen Darlehensgeberin pber umfangreiche Sondertilgungs- und Tilgungssatzanpassungsrechte, um die Vorfälligkeitsentschädigung klein zu halten.

Hallo alberthafen,

hier schließe ich mich der Aussage von KlausWehrt an.

viele Grüße Kurt, Interhyp AG

Mit Verkauf ist hier die Veräußerung Ihres Vertrages an einen anderen Kreditgeber gemeint. Was ein Kreditgeber übrigens jeder Zeit machen kann, dass er Verträge einfach komplett verkauft. Sie als Kreditnehmer haben da weder ein Mitspracherecht, noch können Sie einen Verkauf ihres Vertrages widersprechen. Die Ing-Diba wird sich über den Verkauf des Vertrages wesentlich mehr Gewinn erhoffen, als durch die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung. Würden Sie jetzt bei einer anderen Bank einen neuen Kredit zu besseren Konditionen aufnehmen und diese Bank kauft auch den bestehenden Vertrag bei der Ing-Diba auf, so könnte es für Sie am Ende wesentlich teurer werden, als bei einer normalen Umschuldung. Daher würde ich die drei Jahre bei der Ing-Diba noch durchhalten und nach Ablauf der Zinsbindungsfrist eine Umschuldung vornehmen. Was in diesem Fall wohl die günstigste Variante sein wird.

Informieren Sie sich über den Widerrufsjocker. Bei Diba leider nur mithilfe eines Anwalts durchsetzbar - ist aber an sich eine sichere Geschichte, da vom Bundesgerichtshof bestätigt.