Bauen im Freistellungsverfahren: Chance oder Falle?
Liebe Mitstreiter,
mein Mann und ich sind in der Planungsphase vom Hausbau (Bayern).
Aufgrund von Verzögerungen seitens dem Bauträger konnten wir unser Bauantrag deutlich verspätet abgeben.
Damit die Baufirma ihre Versäumnisse wieder gut machen kann, wurde uns die Absicht mitgeteilt, im Freistellungsverfahren zu bauen.
Nachdem wir aber massive Probleme mit der Firma hatten ist das Vertrauen unsererseits komplett verloren gegangen und vom Bauvertrag können wir höchst wahrscheinlich nicht zurücktreten 😒
Deshalb suchen wir jetzt nach Rat. Hat jemand die Erfahrung gemacht im genannten Verfahren zu bauen? Muss man Angst haben, dass die öffentlichen Vorgaben nicht eingehalten werden?
Denn im Gesetz steht, dass der Bauherr für mögliche Fehler und Defizite selbst haften muss.
Ich bin über jede Antwort froh und dankbar 😅
2 Antworten
hallo iseek,
die folgende Regel solltet Ihr beachten: "Lass Dich nicht auf etwas ein, was Du nicht überschaust."
Es scheint mir empfehlenswert zu sein, einen Anwalt für Baurecht einzuschalten. Das wird zwar zusätzliche Kosten bedeuten, jedoch habt ihr dann jemanden an Eurer Seite, der dafür sorgt, dass die Gesamtinvestitionen Euch auch tatsächlich ans Ziel bringen. Es wäre mehr als ärgerlich, wenn ihr jetzt an der falschen Stelle spart.
Genauso sind wir vorgegangen, die Gespräche mit dem Anwalt für Baurecht laufen schon. Allerdings geht es erst übernächste Woche damit weiter ... nichtsdestotrotz möchte ich mir gerne Erfahrungen von anderen Menschen anhören. Vielen lieben Dank für die Antwort
Ich vermute, dass mit Freistellungsverfahren das hier so genannte Genehmigungsfreie Bauvorhaben gemeint ist. In Niedersachen § 62 LBO.
Ob das Bauvorhaben danach beantragt (bzw. mitgeteilt) werden kann, unterliegt bestimmten Rahmenbedingungen. Also nur innerhalb von Ortschaften, nur innerhalb von Gebieten, in denen ein Bebauungsplan gilt usw.
Wenn diese Voraussetzungen bestehen, ist das Verfahren möglich. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Baumaßnahme liegt dann bei Planer*in und Bauherr*in. Es währe also zu prüfen, ob das BV in der jetzt geplanten Form den Vorschriften entspricht. Das kann man von hier nicht beurteilen. Falls das der Fall ist, spricht nichts gegen das Verfahren.
Die Alternative, ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren, das ihr wohl bisher laufen habt, enthebt euch auch nicht der Verantwortung, allerdings prüft die Behörde die Einhaltung der Rahmenbedingungen.
Den Bauantrag müsstet ihr aber schon vorliegen haben und die Genehmigung auch. Sonst hätte man nicht beginnen dürfen.
Mir kommt das Ganze etwas schräg vor, denn wenn eine Genehmigung erteilt ist, macht ein "Freistellungsverfahren" keinen Sinn mehr. Vielleicht haben die angefangen ohne Genehmigung?
Bitte checkt dann nach, ob die Genehmigung vorliegt, welche Auflagen gemacht wurden, ob eine richtige Statik vorliegt, ob die Vorgaben der Berufsgenossenschaft eingehalten wurden. Im Zweifel seid ihr immer die Gekniffenen.
Dann würde ich das Verfahren nicht ändern. Eine Anmerkung pro domo: mit Architekt*in wäre nicht der Bock auch Gärtner.
vielen Dank für deine Antwort. Der Antrag ist erst letzte Woche abgegeben wurden und der muss noch korrigiert bzw. ergänzt werden. Also vom Baubeginn sind wir leider noch weit entfernt ...
was die Kontrolle der bautechnischen Details angeht ist eben das Problem, dass wir selber die Richtigkeit schlecht nachprüfen können und eigentlich für sowas eine Baufirma beauftragt haben 😕