bauen am Naturschutzgebiet?

3 Antworten

Innerhalb des NS-Gebietes gelten natürlich besondere Bestimmungen, aber "angrenzend" bedeutet = außerhalb.

Wenn durch das Wohngebiet keine Rechte des NS-Gebietes direkt verletzt werden (z.B. Betretung), dann wird keine Behörde etwas dagegen haben.

Weil das Bauland ja von Städten / Gemeinden freigegeben wird, kann ich mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass die Planer sich zuvor keine Genehmigung eingeholt haben.

Das Naturschutzgebiet ist ja irgendwo zu Ende... warum sollte man da nicht bauen dürfen?

frag doch mal beim NABU nach oder bei deinem abgeordneten