Bauamt - Bauen ohne Freistellungsverfahren?

3 Antworten

Beim Freistellungsverfahren braucht man keine Genehmigung abzuwarten die normalerweise 6-8 Wochen dauert. Wenn der Bauantrag eingereicht ist und du 8 (oder in manchen Bundesländern) 14 Tage nichts Gegenteiliges von der Gemeinde hörst, dann ist das Bauvorhaben automatisch genehmigt. Das Freistellungsverfahren ist auch von der Gebühr her preiswerter, allerdings muss man die statische Berechnung gleich mitliefern.

Wenn ein Befreiungsantrag gestellt wird, dann geht nur das vereinfachte Genehmigungsverfahren (in Brandenburg sogar nur das Genehmigungsverfahren).

Das Freistellungsverfahren geht auch nur zur Gemeinde. Man braucht deshalb den Antrag auch nur 2-fach einreichen.

Die Verfahren sind in den jeweiligen Landesbauordnungen der Bundesländer beschrieben, weswegen die Kenntnis des Bundeslandes hilfreich wäre.

Grob umrissen gilt für die meisten Länder: Wenn das Bauvorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält, reicht man eine Bauanzeige mit allen Bauvorlagen bei der Gemeinde ein. Wenn diese innerhalb eines Monats nicht widerspricht, kann mit dem Bau begonnen werden. Für die Einhaltung sämtlicher bau- und planungsrechtlicher Vorschriften sind Architekt und Bauherr verantwortlich.

Ansonsten stellt man einen Bauantrag bei der Gemeinde. Die untere Baugenehmigungsbehörde prüft dann das Bauvorhaben auf Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, entscheidet über Befreiungen, erteilt evt. Auflagen und schließlich die Baugenehmigung. Dem Gewinn an Rechtssicherheit steht ein längeres Verfahren entgegen.

Allerdings wäre dann "Bauen im Freistellungsverfahren nicht mehr möglich"

Vlt. gehst Du besser zur Bauberatung Deiner Gemeinde/Kommune/Stadt, wo sie Dir hoffentlich auch erklären, daß es das sog. vereinfachte Genehmigungsverfahren aka Freistellungsverfahren nicht mehr gibt (wenngleich die Politik überlegt, es wieder einzuführen).

Sämtliche Anträge müssen im regulären Bauantragsverfahren gestellt werden, deren Genehmigung bis zu 3 Monaten dauern kann.

Rheinische Grüße Epi vom Bauhilfe-Forum

Die Abschaffung des Freistellungsverfahrens wurde nur in NRW beschlossen. Dieser Beschluss ist aber durch das Moratorium der neuen Landesregierung nicht rechtskräftig geworden, d.h. nach aktueller Rechtslage gibt es die Bauanzeige in NRW immer noch. Manche Kommunen lassen allerdings die Bauanzeige wegen der drohenden Illegalität bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung grundsätzlich nicht mehr zu.