Bar bezahlte Rechnung wie lange muss ich die aufheben?
Ich habe am 25.05.2016 eine Rechnung für eine Inspektion bar bezahlt. Jetzt am 13.02.2017 fällt dem Autohaus auf das wir angeblich die Rechnung nicht bezahlt hätten. Dagegen haben wir natürlich Widerspruch eingelegt. Jetzt verlangt das Autohaus das wir einen Beleg geben das die Rechnung von den quittiert wurde. Da wir aber im September 2016 umgezogen sind und uns von altem Ballast (vor allem bezahlte Rechnungen) getrennt haben gibt es die Rechnung nicht mehr. Hätte ich die bezahlte Rechnung von einer Inspektion aufheben müssen?
6 Antworten
Die einheitliche Verjährungsfrist für Rechnungen beträgt 3 Jahre und zwar zum Ende des Jahres. Will heißen: In Deinem Fall tritt eine Verjährung der Zahlungsforderung erst am 01.01.2020 ein. Wenigstens so lange hättest Du die quittierte Rechnung aufbewahren sollen.
Größere Rechnungen schon allein wegen Gewährleistung und Garantieansprüchen wenigstens bis zum Ende des 3. Jahres aufbewahren. Ich bewahre vom Hausbau Rechnungen auf, die sind bereits 25 Jahre alt. Die werde ich erst nach 30 Jahren entsorgen.
Für zukünftige Fälle: Einen Ordner anlegen, in dem Du alle Rechnungen/Quittungen sammelst.
Aufheben eine Rechnung von 2016 ?
ich bewahre Rechnungen auf die sind 20 Jahre alt ....
das Finanzamt verlangt glaube ich 7 Jahre ...
und du kannst nicht mal 7 Monate nachweisen
Eben, als Zahlungsnachweis. Und dieser ist ja hiermit nicht mehr vorhanden.
eben
wenn das Finanzamt Unterlagen 7 Jahre alt fordert aufzubewahren
dann sollte man nicht nach 7 Monate welche wegwerfen die man selber braucht ...
ruf bei der werkstatt an. die müssen ein kopie haben.
Privatpersonen sollten Rechnungen mindestens 2 Jahre aufheben
Rechnungen/Belege sollte man immer aufheben 7 und 10 Jahre sind sogar für Unternehmen pflicht.
dass du deine rechnungen für sowas nicht wg. garantie und gewährleistung aufhebst, halte ich für sehr unklug.
hat das autohaus die inspektion nicht im scheckheft quittiert?
Ich denke schon müsste ich prüfen.
Der Stempel im Scheckheft ist aber kein Nachweis, dass die Inspektion auch bezahlt wurde.
allerdings gilt in werkstätten fast immer barzahlung wenn etwas gemacht wurde oder ersatzteile gekauft wurden.
Ich hebe alle Rechnungen 3 Jahre auf.
Da Du keinen Beleg hast, sieht es eher schlecht aus.
das finanzamt verlangt nur wenn man die auch bei der steuererklärung angibt. macht man keine braucht man die rechnung nur als garantie- oder zahlungsnachweis.