Bantragung Erbschein. Muss man die Gesamtsumme angeben?

1 Antwort

Wenn man einen Erbschein beantragt, dann muss man alle Vermögenswerte bei Banken, Immobilieneigentum, Bargeld etc. aufführen. bzw. den gesamten Wert des Nachlasses angeben. Das Nachlassgericht kommt i.d.R. auf die Erben zu und es muss eine Erklärung hinsichtlich des Werts des Nachlasses inkl. Aufführung der Immobilienwerte, Konten, Bargeld, Wertgegenstände erfolgen. Daran bemisst sich dann ja auch die Erbschaftssteuer, gleichzeitig kann man in diesem Formular angeben, ob man einen Erbschein beantragen möchte.