Bantragung Erbschein. Muss man die Gesamtsumme angeben?
Wenn der Erblasser Konten bei mehreren Banken hat, muss man dann die Gesamtsumme des zu erwartenden Erbes beantragen, oder genügt es, wenn man im Erbschein nur die Summe von jenen Banken beantragt, die nur nach Vorlage des Erbscheines auszahlen?
1 Antwort
Wenn man einen Erbschein beantragt, dann muss man alle Vermögenswerte bei Banken, Immobilieneigentum, Bargeld etc. aufführen. bzw. den gesamten Wert des Nachlasses angeben. Das Nachlassgericht kommt i.d.R. auf die Erben zu und es muss eine Erklärung hinsichtlich des Werts des Nachlasses inkl. Aufführung der Immobilienwerte, Konten, Bargeld, Wertgegenstände erfolgen. Daran bemisst sich dann ja auch die Erbschaftssteuer, gleichzeitig kann man in diesem Formular angeben, ob man einen Erbschein beantragen möchte.