Bankvollmacht für gemeinsames Hauskonto
Folgender Fall : 2 Hausbesitzer, die Ehefrau des einen macht entgeldlich die Hausverwaltung.Habe ich Anspruch auf eine Kontovollmacht für das Konto welches zum Haus gehört? Gibt es da zufällig irgendein Paragraphen für oder Gesetzestext? Das würde mich mal sehr interesieren...... Danke im vorraus....
5 Antworten
Nein - Du hast kein Recht über dieses Konto zu verfügen. Der Vertragspartner der Bank ist die Verwalterin (in diesem Fall die Ehefrau).
Du hast aber das Recht Einsicht in sämtliche original Kontoauszüge zu nehmen und bei Bedarf auf eigene Kosten Kopien ausgehändigt zu bekommen - oder zu fotografierst es ab.
Du hast aber nicht das Recht, dass Dir diese Unterlagen zugesendet werden. Du hast nur das Einsichtsrecht und in diesem Zusammenhang dann auch das "Kopierrecht".
Begriffserklärung: Es heißt Eigentümer nicht Besitzer.
Und der Verwalter - egal ob Hobbyverwalter oder Profi - muss ein offfenes Treuhandkonto eröffnen. Damit es vom privatenVermögen getrennt ist. Die anderen müssen nicht darauf zugreifen, sind ja nicht der Verwalter.
Er schreibt nichts davon, dass den Bewohnern das Haus gehört. Mieter sind beispielweise Besitzer, wenn diesen die Nutzungsrechte übertragen wurden. Eigentümer ist vereinfacht gesagt der, der im Grundbuch steht.
Auch von treuhänderischer Verwaltung schreibt der Fragensteller nichts.
Lediglich, dass die Ehefrau des Fragenstellers (jedenfalls liest sich das so, da er fragte "Habe ich Anspruch") eine "entgeltliche Hausverwaltung" macht. Was auch immer das heißen mag.
Wenn die Ehefrau das einfach auf einem Privatkonto macht und dafür eben nicht ordnungsgemäß ein separates und treuhänderisches Konto pflegt, hat der Ehepartner mit Zustimmung der Ehefrau sehr wohl Zugriff auf das Konto.
Wer steht denn aktuell im Vertrag mit der Bank hinsichtlich dieses Kontos.
Wenn lediglich die Ehefrau Zugriff auf dieses Konto besitzt, also Eigentümer des Kontos, kannst Du nicht ohne ihre Zustimmung auf das Konto zugreifen.
Doch, wenn es sich nicht um ein Treuhandkonto sondern ein stinknormales Bankkonto handelt, schon. Kein guter Kommentar.
warum sollten arbeitnehmer mehr rechte als der chef haben?
sie ist im endeffekt deine angestellte, du ihr chef
es ist dein konto, sie darf nur auch damit arbeiten
Wozu ? Das Geld gehört ins Haus . Bei Misstrauen müssen sich die Eigner einigen. Aber ihr seit wohl nur Erben und keine Humanisten .
und auch mit Zustimmung hat er nix daran zu gaggeln. Keine gute antwrort