Bankvollmach für Spanien

4 Antworten

Oh. Böse und schwierige Frage. Kläre das am besten mit einem Anruf beim Notar ab.

Es ist so unwägbar und schwierig, dass es keine klaren Richtlinien gibt, außer, die Vollmacht ist übersetzt-beurkundet oder und mit Apostille versehen. Und selbst dann steht ihre grundsätzliche Anwendbarkeit in Zweifel... Je nach aktueller Auslegung von Landesgesetzen.

Wende Dich am besten zunächst an den Notar und frage, welche Maßnahmen er empfehlen würde.

Die Vollmacht müsste amtlich beglaubigt übersetzt werden. Sie muss der Bank ja auf Spanisch vorliegen, außer es handelt sich ggf. um die Deutsche Bank in Spanien. Und dann kommt's immer noch drauf an, ob das im Rahmen derer Geschäftsbedingungen und gesetzl. Regelungen ausreicht oder ob du nicht ganz andere Urkunden bzw. amtl. Vollmachten vorweisen musst. Es geht ja schließlich darum, dass du Zugriff auf ein fremdes Konto bekommst.

Frage doch die Bank und bitte um ein Gespraech mit einem Angestellten der Bank, der der englischen oder deutschen Sprache maechtig ist. Manchmal dauert es etwas, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele spanische Banken das anbieten. Ansonsten gebe dem Notar eine Vollmacht, poders genannt.

Übersetzung ins Spanische mit amtlicher Beglaubigung, aber ob das reicht?