bankkonto einer verstorbenen Person?

6 Antworten

.... Zugriff haben die Erben und wann die das Konto auflösen, ist deren Sache. Verfügungen sind allerdings offiziell nicht möglich.

Viel Kraft in dieser schweren Zeit.

BurgN  11.04.2017, 11:57

Hallo,

dass mit dem Zugriff stimmt.

Das mit den Verfügungen kann ich so nicht bestätigen, ganz im Gegenteil. Der Bevollmächtigte darf weiterhin über das Konto Verfügen.

schleudermaxe  11.04.2017, 12:04
@BurgN

... und warum wissen das die Geld-Institute nicht?

Wie lange j´kann das Konto noch existieren?
solange bis es der Erbe auflöst

Ich bin auch verfügungsberechtigt
ergo Vollmacht? kommt auf den Wortlaut an, über den Tod hinaus - da wirst du Gelder abheben können, aber nur um Kosten zu decken, die im Verhältnis zur Mutter stehen

fehlt der Passus, müsste die Bank das Konto sperren bis zur Klärung der Erbschaft - Nur mit Erbschein zugänglich

schleudermaxe  11.04.2017, 08:16

... seit wann ist ein ES nötig? Die Gerichte hier bei uns sehen das aber total anders.

schleudermaxe  11.04.2017, 08:19
@schleudermaxe

.... und auch der BGH:

Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht

grundsätzlich dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen.

Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein Erbe zu kommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (XI ZR 401/12).

peterobm  11.04.2017, 08:22
@schleudermaxe

so und wo bitte? von einem Testament kann ich in der Frage nix lesen, das würde reichen

BurgN  11.04.2017, 11:48
@schleudermaxe

Aber ein Erbnachweis ist schon notwendig. Testament mit Eröffnungsprotokoll.

Hallo,

im Regelfall gelten Vollmachten auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus oder bis ein legitimierter Erbe die Vollmacht widerruft.

Die Scheckkarte auf Deinen Namen wird weiterhin funktionieren. Die Karte auf den Namen Deiner Mutter wird gesperrt (kann's ja auch nicht mehr nutzen).

Das Konto kann theoretisch noch einige Zeit existieren. Irgendwann sollte es jedoch dann doch geschlossen werden, sonst kann eine Erbenkaskade entstehen die sich nichtmal die Erben wünschen.

Dein Berater hat Dich scheinbar nicht angelogen.

Grüße

PS: Bei vielen Vollmachtsvordrucken der Banken darf der Bevollmächtigte, sofern der Kontoinhaber verstorben ist, das Konto auch auflösen.

In dem Moment, in dem der Kontoinhaber verstorben ist, gehört das Guthaben auf dem Konto zur Erbmasse, Wenn du da Abbuchungen tätigst, aber nicht alleiniger Erbe bist, können Rückzahlungen auf dich zu kommen. Ebenso wenn du das Erbe wegen Schulden deiner Mutter ausschlagen musst.

BurgN  11.04.2017, 11:59

Hallo,

das Verhältnis des Bevollmächtigten zu den Erben ist das gleiche wie zu Lebzeiten zum Erblasser. Alles was in dessen Auftrag gesschieht ist OK.

(Miete, Strom, Spenden, Geschenke, ... etc)

kann aber Ärger geben wenn weitere Erben da sind