bankkonto einer verstorbenen Person?
GUten tag, meine Mutter ist verstorben, aber das Bankkonto existiert noch, Ich bin auch verfügungsberechtigt, habe immer alles für meine Mutter abgewickelt. Wie lange j´kann das Konto noch existieren? Wird die Scheckkarte noch funktionieren? Die Bank sagt ja, kein Problem, aber dem Braten traue ich nicht. Danke
Gruß
6 Antworten
.... Zugriff haben die Erben und wann die das Konto auflösen, ist deren Sache. Verfügungen sind allerdings offiziell nicht möglich.
Viel Kraft in dieser schweren Zeit.
... und warum wissen das die Geld-Institute nicht?
Wie lange j´kann das Konto noch existieren?
solange bis es der Erbe auflöst
Ich bin auch verfügungsberechtigt
ergo Vollmacht? kommt auf den Wortlaut an, über den Tod hinaus - da wirst du Gelder abheben können, aber nur um Kosten zu decken, die im Verhältnis zur Mutter stehen
fehlt der Passus, müsste die Bank das Konto sperren bis zur Klärung der Erbschaft - Nur mit Erbschein zugänglich
... seit wann ist ein ES nötig? Die Gerichte hier bei uns sehen das aber total anders.
.... und auch der BGH:
Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht
grundsätzlich dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen.
Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein Erbe zu kommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (XI ZR 401/12).
so und wo bitte? von einem Testament kann ich in der Frage nix lesen, das würde reichen
Aber ein Erbnachweis ist schon notwendig. Testament mit Eröffnungsprotokoll.
Hallo,
im Regelfall gelten Vollmachten auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus oder bis ein legitimierter Erbe die Vollmacht widerruft.
Die Scheckkarte auf Deinen Namen wird weiterhin funktionieren. Die Karte auf den Namen Deiner Mutter wird gesperrt (kann's ja auch nicht mehr nutzen).
Das Konto kann theoretisch noch einige Zeit existieren. Irgendwann sollte es jedoch dann doch geschlossen werden, sonst kann eine Erbenkaskade entstehen die sich nichtmal die Erben wünschen.
Dein Berater hat Dich scheinbar nicht angelogen.
Grüße
PS: Bei vielen Vollmachtsvordrucken der Banken darf der Bevollmächtigte, sofern der Kontoinhaber verstorben ist, das Konto auch auflösen.
In dem Moment, in dem der Kontoinhaber verstorben ist, gehört das Guthaben auf dem Konto zur Erbmasse, Wenn du da Abbuchungen tätigst, aber nicht alleiniger Erbe bist, können Rückzahlungen auf dich zu kommen. Ebenso wenn du das Erbe wegen Schulden deiner Mutter ausschlagen musst.
Hallo,
das Verhältnis des Bevollmächtigten zu den Erben ist das gleiche wie zu Lebzeiten zum Erblasser. Alles was in dessen Auftrag gesschieht ist OK.
(Miete, Strom, Spenden, Geschenke, ... etc)
kann aber Ärger geben wenn weitere Erben da sind
Hallo,
dass mit dem Zugriff stimmt.
Das mit den Verfügungen kann ich so nicht bestätigen, ganz im Gegenteil. Der Bevollmächtigte darf weiterhin über das Konto Verfügen.