Banken Sorgfaltspflicht?
Jemand hat mir Geld auf ein altes für mich nicht mehr existierendes Konto geschickt. Das Konto wurde an einen anderen Kunden vergeben. Muss die Bank nicht prüfen, ob auch der Name mit dem jetzigen Kontoinhaber übereinstimmt bevor sie das Geld darauf gutschreibt.? Der jetzige Kontoinhaber weigert sich, das Geld wieder abzugeben!
1 Antwort

Die Bank muss im SEPA-Verfahren den Namen nicht überprüfen, die eindeutige Nummer reicht für eine Überweisung aus.
Die Bank muss dir aber in diesem Fall den Namen des Inhabers des falschen Kontos geben, so dass du von diesem dein Geld fordern kannst. Notfalls wirst du klagen müssen, aber dieses Klage wirst du gewinnen.