Banken die zweitrangige Darlehen vergeben?
Ich möchte ein Haus kaufen, für das dass ältere Ehepaar (jetztige Eigentümer) ein Wohnrecht eingetragen haben möchte. Der Kaufpreis wird selbstverständlich entsprechend der Formel im Bezug zum Lebensalter gemindert.
Ein Finanzierungsberater, der mit mehreren Banken arbeitet, bei dem ich angefragt hatte meinte nun, er kenne keine Banken, die bereit wären, mit dem Darlehen in den 2. Rang zu gehen. Das ältere Ehepaar besteht jedoch darauf, dass Ihr Wohnrecht in den ersten Rang genommen wird.
Kennt Ihr Banken (vielleicht aus eigener Erfahrung), die ein Darlehen in den 2. Rang setzen würden?
Ich hoffe, ich habe es verständlich erklärt, kenne mich da nicht so gut aus.
3 Antworten
Das irritiert mich gerade. Was hat denn ein Wohnrecht in Abteilung 3 des Grundbuchs (Grundpfandrechte) verloren? Was will der berechtigte denn hieraus pfänden? Er hat hieraus keine finanziellen Forderungen, sondern darf halt einfach in dem Haus wohnen.
Das ist eigentlich eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und wird folglich in Abt. 2 eingetragen.
Danke für die Info. Wieder was gelernt.
Nein.
Erläuterung:
Wenn das Wohnrecht im ersten Rang steht, dann geht es dem Darlehen bei nichtbedienung vor und kann ergo nicht von der Bank verwertet werden, da die Leute ja dort wohnen bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Nasdaq
....naja, unter den Hammer bringen können sie die Hütte schon, aber das Wohnrecht bleibt eben bestehen und ob sich nochmal einer findet, der 180 Mille zahlt ohne auf Jahre hinaus dort wohnen zu können steht eben in den Sternen.
also sagen wir " praktisch " unverkäuflich.
Keine Chance. (Ich habe mal in dem Bereich gearbeitet)
Dann wollen die Eigentümer nicht verkaufen :-(
Gibt es denn gar nichts, was die Banken akzeptieren würden? Das Haus ist ca. 400.000,-- wert, verkauft bekäme ich es für 180.000,-- / die Leute sind 76 Jahre alt.
Eigenkapital hätte ich ca. 50.000
Nichts, vergiss es einfach. Kein Rangrücktritt, keine Finanzierung.
Idee: Rangrücktritt gegen Einräumung eines Vorkaufsrechts für die Verkäufer zum Kaufpreis. So können sie, wenn Du pleite gehst, das Haus einfach wieder für 180 Mille zurückkaufen.
Ein Wohnrecht steht natürlich in Abt. II - geht aber, sobald es älter als das Grundpfandrecht ist, automatisch diesem vor. Ein Rangrücktritt ist daher zwingend erforderlich, sonst gibt es kein Geld von der Bank.
Ein vorrangiges Wohnrecht macht das Haus unverkäuflich. Daher wird es der Bank unmöglich, sich "aus dem Objekt zu befriedigen", wenn der Schuldner nimmer zahlt.