Banken die zweitrangige Darlehen vergeben?

3 Antworten

Das irritiert mich gerade. Was hat denn ein Wohnrecht in Abteilung 3 des Grundbuchs (Grundpfandrechte) verloren? Was will der berechtigte denn hieraus pfänden? Er hat hieraus keine finanziellen Forderungen, sondern darf halt einfach in dem Haus wohnen.

Das ist eigentlich eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit und wird folglich in Abt. 2 eingetragen.

Ein Wohnrecht steht natürlich in Abt. II - geht aber, sobald es älter als das Grundpfandrecht ist, automatisch diesem vor. Ein Rangrücktritt ist daher zwingend erforderlich, sonst gibt es kein Geld von der Bank.

Ein vorrangiges Wohnrecht macht das Haus unverkäuflich. Daher wird es der Bank unmöglich, sich "aus dem Objekt zu befriedigen", wenn der Schuldner nimmer zahlt.

@Smartass67

Danke für die Info. Wieder was gelernt.

Nein.

Erläuterung:

Wenn das Wohnrecht im ersten Rang steht, dann geht es dem Darlehen bei nichtbedienung vor und kann ergo nicht von der Bank verwertet werden, da die Leute ja dort wohnen bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Nasdaq

....naja, unter den Hammer bringen können sie die Hütte schon, aber das Wohnrecht bleibt eben bestehen und ob sich nochmal einer findet, der 180 Mille zahlt ohne auf Jahre hinaus dort wohnen zu können steht eben in den Sternen.

@Smartass67

also sagen wir " praktisch " unverkäuflich.

Keine Chance. (Ich habe mal in dem Bereich gearbeitet)

Dann wollen die Eigentümer nicht verkaufen :-(

Gibt es denn gar nichts, was die Banken akzeptieren würden? Das Haus ist ca. 400.000,-- wert, verkauft bekäme ich es für 180.000,-- / die Leute sind 76 Jahre alt.
Eigenkapital hätte ich ca. 50.000

@SCBER

Nichts, vergiss es einfach. Kein Rangrücktritt, keine Finanzierung.

@Smartass67

Idee: Rangrücktritt gegen Einräumung eines Vorkaufsrechts für die Verkäufer zum Kaufpreis. So können sie, wenn Du pleite gehst, das Haus einfach wieder für 180 Mille zurückkaufen.