Bankberater haftbar machen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird schwierig, immerhin handelt es sich um einen abgeschlossen Vertrag, den Du wohl unterzeichnet hast und sehr wahrscheinlich ist in diesem die Abschlussgebühr irgendwo aufgeführt... wenn nicht: Schwein gehabt, Geld zurück fordern. Wenn die aufgeführt wird, bleibt Dir, Dich direkt an den Berater zu wenden, und den Sachverhalt aus Deiner Sicht nochmal zu schildern... und wenn er nicht mit sich reden lässt, hilft dann leider nur noch: Mundpropaganda... wenn Du Dich gut verkaufen kannst, wirst Du das auch anbringen, wenn er sich nicht einsichtig zeigt (aber zuerst freundlich bleiben!).

Klar kannst du ihn anzeigen. Wie du schreibst ist auf dem Protokoll nichte vermerkt , also kannst du den Vertrag eigentlich wiederrufen. Nach ein paar Monaten wird das aber schwierig sein. Viel Glück

  1. Für Bausparverträge ist kein Beratungsprotokoll vorgesehen.

  2. Die Abschlussgebühr steht IMMER in einem Antrag für Bausparverträge

  3. Eine Falschberatung ist etwas völlig anderes

postbank wa ?

ne sparkasse