Bankauskunft bei Mietvertrag - wie und was wird übermittelt?

6 Antworten

Schaue mal hier;

  1. Bankauskunft

Sinnvoll ist ferner, sich vom Mieter die Zustimmung zur Einholung einer Bankauskunft geben zu lassen. Dadurch erhält der Vermieter Informationen zur Solvenz und Kreditwürdigkeit des Mieters, insbesondere darüber, ob die Bankverbindung bisher problemlos war, sowie über etwaige Kontoüberziehungen, Rückgaben von Schecks, Lastschriften usw.

Die HAUSBANK MÜNCHEN gibt in ihrer Bankauskunft z.B. über folgende Punkte (Auflistung nicht abschließend) Auskunft:

Zur Bankverbindung:

ob Grundbesitz vorhanden ist
wie lange die Bankverbindung bereits besteht
ob Konten im vereinbarten Rahmen geführt werden
ob Kredite eingeräumt wurden
ob Überziehungen beansprucht wurden
ob die Bankverbindung finanzielle und bonitätsmäßige Rückschlüsse zulässt
ob Scheck- und Lastschriftrückgaben vorgekommen sind

Allgemeine Beurteilung:

ob die Gesamtverhältnisse des Kunden einen geordneten Eindruck machen
ob die Entwicklung des Kunden positiv ist
ob Nachteiliges bekannt ist
ob eine allgemeine Beurteilung überhaupt möglich ist

Kreditbeurteilung:

ob eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten nach Kenntnis der Bank bisher pünktlich erfüllt worden sind
für welchen angefragten Betrag der Kunde gut ist
ob in Hinblick auf die getätigten Umsätze der angefragte Betrag zu hoch erscheint
ob die finanziellen Verhältnisse angespannt erscheinen
ob zur Vorsicht geraten wird

Quelle: http://www.haus-und-grund-muenchen.de/mainw/solvenzcheck.html

Bankauskunft habe ich noch nie eingeholt, sondern eine Schufa und selbst damit ist man vor Mietnomaden nicht sicher. Ansonsten ruf deine Bank an und frag nach.

Mir wäre das zu doof, diesen ganzen Unsinn mit Auskünften mitzumachen, und dann den ganzen Aufwand noch teuer durch Bezahlung der Courtage selbst zu bezahlen...

ja die fragen auch die Schufa und nach deinen regelmäßigen Geldeingängen. Der Makler will sicher sein das ihr keine Mietnomaden seid.