Bank gibt Kreditzusage und bei Kaufpreis fälligkeit zahlt Sie nicht mehr das volle Darlehen aus darf Sie das trotz vorheriger Zusage?

6 Antworten

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jjone:

Es fehlt die Begründung der Bank zur Reduzierung des vorher verbindlich zugesagten Darlehens.

Hast du in der Darlehensanfrage falsche Angaben gemacht? Haben die Beleihungsunterlagen einen gegenteiligen Beweis erbracht? Ist eine Beeinträchtigung des Immobilienwerts eingetreten? Geht der Grundschuld der Bank ein Grundpfandrecht im Range vor, das sie vorher nicht ausdrücklich genehmigt hat? Hat die Bank aus dem Restdarlehen rückständige Zinsen und fällige Kosten gekürzt?

Es gibt viele Gründe, die eine Darlehenskürzung rechtfertigen.

ja, aber doch nicht wenn schon eine schriftliche Zusage vorliegt.. dann kann man doch sicher davon ausgehen das last minute wenn es dann zur auszahlung kommt zur kürzung kommt.. es geht darum das eine andere Bank eine Restschuld vom unteren 5stelligen Betrag nicht freigeben hat und somit die andere Bank die Summe um diesen Restbetrag gekürzt hat.. jetzt..da wo der Kaufpreis fällig ist..ist eigentlich nicht weiter schlimm..aber man rechnet damit wenn man die eine Summe zugesagt bekommt das man die auch bekommt und nicht last minute aufeinmal 10% weniger bekommt zb.

@User17384

jjone:

Du hast Anspruch auf Auszahlung des verbindlich zugesagten Darlehens, aber nur dann, wenn alle von dir akzeptierten Bedingungen und Auflagen der Bank beanstandungsfrei erfüllt sind.

Wenn, wie hier, der Grundschuld der Bank immer noch eine Restschuld im Range vorgeht, fehlt die erforderliche (erste) Rangstelle im Grundbuch.

Vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags hätte sichergestellt sein müssen, dass der Kaufpreis auch ausreicht, um (nicht übernommene) Belastungen wegzufertigen, damit deine Bank die von ihr bedungene Rangstelle im Grundbuch erhält.

Diese Bedingung hast du als Darlehensnehmer bislang nicht erfüllt, was wiederum die Bank zum Einbehalt eines Darlehensrestbetrages berechtigt.

@Gustavolo

Die Schuld liegt nicht bei mir sondern bei der Bank.. diese wusste schon Monate vorher das eine Restschuld besteht und diese erst 2 Monate vor Zinsende zugesichert wird von der Bank..wieso auch immer.. Mich als Darlehensnehmer dürfte dabei keinerlei Schuld treffen. Da ich alle Fakten ja aufgelegt hatte.

Banken machen immer nur unverbindliche Finanzierungszusagen. Verbindlich wird das ganze erst, wenn der Kreditvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Dann hängt es noch davon ab, was vereinbart wurde, z.B. Kosten etc. von der auszuzahlenden Summe abziehen.

Wie immer, man muss die Details kennen und prüfen

Gehen Sie mal vom Abgesicherten Fall aus...alles unterschrieben keine extra Vereinbarungen.

Solche Zusagen lässt man sich generell schriftlich geben, in einem Vorvertrag oder einem Finanzierungsangebot.

Die Bank kann jetzt genauso behaupten: Nein, wir haben über eine geringere Summe gesprochen, etc.

Aufrgund einer einfachen, mündlichen Zusage würde ich niemals losgehen und mir ein Haus kaufen. Das ist leichtsinnig und naiv.

liegt alles schriftlich vor

@User17384

Entweder ist die Frist abgelaufen, für wie lange das Finanzierungsmodell gültig war oder Ihr habt ein anderes Objekt gewählt oder etwas überlesen.

Wenn die Bank ernsthaft Interesse hat, eine Finanzierung mit Euch zu machen, dann wäre es ja widersinnig, wenn Ihr für das angeschaffte Objekt auf einmal nicht ausreichend Geld gereicht bekommt.

Irgendwas scheint da NOCH zu sein, was allerdings nicht in Deinen Ausführungen zu lesen ist...

@PoisonArrow

Restschuld von einer andern Bank..die, diese erst 2 Monate vor Ablauf zusichern will.. was total dämlich ist.. daran hängt es

Eine mündliche Absprache ist nie bindend sondern immer daran gekoppelt, dass zu Zeitpunkt der vertragsausfertigung die Bedingungen noch passen. Du hast garantiert keinen schriftlichen Kreditvertrag vorliegen gehabt, sondern nur eine Zusage, dass wenn....... der Betrag ausgezahlt wird. Wenn sich dann Bedingungen geädnert haben, darf die Bank auch anders reagieren als erwartet.

"Eine mündliche Absprache ist nie bindend"

Natürlich ist eine mündliche Zusage genauso binden wie eine Schriftliche. Mündliches ist nur schwerer nachweisbarer.

Liegt alles schriftlich vor..wer auf mündliche Absprache handelt ist selber Schuld

Wenn eine Bank etwas bindend schriftlich zusagt, ist sie daran gebunden und haftet für Folgeschäden etwa beim Notar. Rufe den Ombudsmann beim zuständigen Bankenverband an und lasse das alles prüfen.