Hallo,
ich und mein Bruder haben ein Grundstüch geerbt auf diesem wir beide bauen möchten.
Also mein Bruder möchte das bestehende Haus renovieren und wir möchten die angrenzende Scheune abreißen und hier eine Doppelhaushälfte anbauen.
Wir haben jetzt das Problem das jeder was anderes wegen der Brandschutzwand erzählt und sich hier wohl auch seit 2010 was geändert hat. Das Grundstück befindet sich in Baden-Württemberg. Unser Architekt meint hier reicht eine Brandwand für beide, aber ob dies wirklich richtig ist wissen wir nichts. Da eine andere Aussage von Ihm auch schonmal falsch war......
Das bestehende Haus hat eine eigene Wand an der Grundstückgrenze diese ist aber nicht Brandschutzsicher. Unser Doppelhauswand würden wir Brandschutzsicher an der Grenze hochziehen.
Die Frage ist jetzt hier reicht eine Brandschutzwand für beide Haushälften aus?
Braucht jeder eine eigene Brandschutzwand und müsste somit mein Bruder auch die Hauswand Brandsicher gestalten?
Wie vom Landratsamt vorgeschlagen kann man wohl eine Baulast für die Hälfte unsere Brandschutzwand für mein Bruder eintragen die dann für mein Bruder mit gilt? Unsere Wand ist 37,5 dick. Wobei die Sache mit der Baulast auch nicht einfach ist, wär trägt hier die Kosten der Baulast Eintragung im Grundbuch und wie schätzt man die Grundstückswertminderung durch die Baulast ein diese man dann ja wieder durch Geldzahlung ausgleichen müsste.....? Da das Grundstück gegenüber der Bank und der Kreditbeleihung an Wert verliert?
Könnt ihr mir bitte hier weiterhelfen, weil wir langsam nicht mehr weiter wissen und vermeiden wollen das die Grenze jetzt dazwischen falsch vermessen wird und wir eine falsche Baugenehmigung einreichen.
Vielen Dank