Bank-Auskunftsvollmacht für ALG II
Hallo liebe Community, ich habe schon wieder eine Frage bezüglich des ALG II Antrags. Dort soll ich Angaben zu meinem Girokonto, Sparbuch etc. machen und dazu auch eine Auskunftsvollmacht beilegen. Im Internet habe ich mich mal schlau gemacht und zB folgendes gefunden: http://www.vollmacht-muster.de/diverse-vollmachten/vollmacht-auskunft/
Wäre dies das richtige Muster? Und muss man eine Auskunftsvollmacht beilegen? Ich fühle mich dabei eigentlich etwas unwohl, wenn das Amt Auskünfte Einholen kann wie es will. Tut es nicht auch ein Kontoauszug?
LG
7 Antworten
Vollmacht würde ich nicht erteilen!
Kontoauszüge der letzten 3 Monate (bzw bei Erstantrag 6 Monate) reichen völlig.
Denn: WENN die Bank durch Vorlage der Vollmacht vom ALG2-Bezug erfährt, kannst du damit rechnen, dass sie dir direkt und fristlos den Dispo, so vorhanden, kündigt.
Guter Gedanke! Gut dann werde ich erstmal Kontoauszüge vorlegen und wenn die sich beschweren sollten, muss ich wohl oder übel die Vollmacht nachreichen. LG
Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge trifft ALG II Empfänger auch ohne konkreten Missbrauchsverdacht die Pflicht, bei jeder Leistungsbeantragung ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen (Az.:B 4 AS 10/08 R).
Von einer Auskunftsvollmacht ist da nirgends die Rede!
Fordert das JC TROTZ Vorlage der Auszüge die Vollmacht an, dann diese Antwort geben:
"Gem. § 67a Abs. 3 SGB X bitte ich, diese Datenerhebung schriftlich zu begründen."
Da kommt dann nämlich plötzlich NIX mehr. Denn dafür hat es KEINE Rechtsgrundlage und KEINE Referenzurteile!
Auf den Prozess würde ich es ankommen lassen. Bei nicht Bescheidung auch noch noch Fachaufsichtsbeschwerde gegen SB und Gruppenleiter und Amtsleiter/Geschäftsführer einreichen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde in der Regel das zuständige Regierungs-Präsidium, wenn das nicht fruchtet das Landes Innenministerium im Anschluss.
bezüglich des ALG II Antrags. Dort soll ich Angaben zu meinem Girokonto, Sparbuch etc. machen und dazu auch eine Auskunftsvollmacht beilegen
Die Fragen nach den Angaben zu den Konten etc. stehen in den Antragsformularen - richtig. Aber wie kommst du darauf, dass auch eine Auskunftsvollmacht verlangt wird ? Hat das Jobcenter dir dazu "separat" etwas selbstgebautes Schriftliches gegeben, worin sie das verlangen ? (Und wenn ja: Enthält das Schreiben keinen Vermerk, dass diese Vollmacht eine freiwillige Sache wäre ?) - Eine Datenerhebung muss ggf. begründet sein (zu welchem konkreten Zweck, für welche konkrete Aufgabe erforderlich, wird auf welcher konkreten Rechtsgrundlage verlangt etc.) . Beim ALG2-Antrag kann ohne weiteren Grund die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt werden (= vorlegen lassen und anschauen, evtl. Kontostand notieren..sonst nix) und ggf. auch die Vorlage der Sparbücher oder Nachweise sonstiger Konten.
Die konkrete schriftliche Begründung und Rechtsgrundlage für die Anforderung einer Auskunftsvollmacht kann man vom Jobcenter verlangen.. und dann mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachhaken, was er davon hält.
Ich brauchte so etwas damals nicht. Bei mir hat gereicht, das ich angegeben habe, was ich an Sparguthaben habe und wieviel ich auf dem Girokonto habe.
Im Antrag steht direkt dabei, dass eine Auskunftsvollmacht eingereicht werden soll...
Deswegen musst du das noch lange nicht machen! Kontoauszüge reichen nämlich völlig.
Wenn du Leistungen erhalten willst, musst die gewünschten Angaben wohl oder übel machen.
Okay, danke. Ich dachte ich frage lieber nochmal nach..
Nee, bei ALG II musst Du komplett die Hosen runter lassen. Was die sehen wollen, musst Du denen auch vorzeigen.
Ja leider!! Gefällt mir überhaupt nicht.. Andererseits, ich kann schon verstehen, dass die sicher gehen wollen, das ich keine Tausend von Euro auf dem Konto habe und trotzdem ALG II beantrage. Aber trotzdem empfinde ich sowas doch als eine Art Eingriff in meine Privatsphäre! LG
Du darfst pro Lebensjahr 150m Euro als Sparguthaben behalten.
Und du bekommst das Geld vom Staat. Da musst du dir schon mal gefallen lassen, das sie wissen wollen ob du wirklich bedürftig bist.
falsch >Vollmacht würde ich nicht erteilen!< wenn man die angeforderten Unterlage dem Amt nicht vorlegt, muss man damit rechnen, das es kein Geld gibt, zumindest eine lange Verzögerung nach sich zieht, und wer will das schon, es gibt sehr viele die ihr Vermögen angaben, unterschlagen (nicht angeben)