Balkontür hat Risse und ist undicht, bezahlt es der Vermieter?

2 Antworten

Den Mangel sofort per Einwurfeinschreiben dem Vermieter / der HV zur Kenntnis geben und für die Abstellung eine Frist von drei Wochen setzen. Ob der Vermieter reparieren  oder eine neue Tür einsetzen lässt, entscheidet er. Gerät er in Verzug, darfst du zumindest (in deinem Fall) die Reparatur selbst beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Der Mangel ist erheblich, deshalb steht dir ab Inkenntnissetzung des Vermieters auch eine angemessene Mietminderung zu. Ich sehe eine Quote von 3 bis 5%, je nach Auswirkung (Zugluft, Energieverlust) als angemessen.

Das solltest du umgehend schriftlich melden.

Wenn die Tür undicht ist, zahlst du mehr Heizkosten. Also müßte eine neue Tür her.