Balkon, Wasserschaden in der Unteren Wohnung?

3 Antworten

Unabhängig davon, dass ich es nicht sonderlich gut finde, ein Planschbecken auf dem Balkon aufzustellen, frage ich mich allerdings, was passiert, wenn Regenwasser auf den Balkon tritt?

Hier scheint dann wohl etwas mit dem Balkonablauf nicht zu stimmen, oder?

 Er wollte uns einen 2 Zeiler zuschicken den wir dann unterschrieben zurück schicken sollten.

Ich würde hier gar nichts unterschreiben, da dies als Schuldeingeständnis zu werten wäre.

Der Vermieter muss Euch nachweisen, dass Ihr für den Schaden ursächlich seit. Ich habe zwar keine Ahnung, wie viel Wasser hier durch das Planschbecken ausgetreten ist, allerdings dürfte bei einem lang anhaltenden Starkregen wesentlich mehr Wasser auf den Balkonboden gelangen.

Über jeden Rat, und Tipp sind wir mehr als dankbar !!

Abwarten, wie der Vermieter nun reagiert. Die Zustellung einer SMS, Whatsapp oder E-Mail kann der Vermieter nicht nachweisen.

Wenn Euch ein Brief erreicht, würde ich diesen einem entsprechenden Fachanwalt für Mietrecht vorlegen.

Bestreite die Verursachung des Feuchtigkeitsschadens. Damit ist der Vermieter in der Beweispflicht.

Die Forderung zurückweisen, nichts unterschreiben.

Die Ursache wird vermutlich Regenwasser sein, was nicht richtig ablaufen kann. Wenn der Ablauf verstopft sein sollte (auf eurem Balkon) könnte lt. Rechtsprechung doch eine Schadenersatzpflicht bestehen. Das kann nur vor Ort beurteilt werden.

Sie sollten das Gutachten eiens Sachverständigen abwarten, auf dessen Beschäftigung das Ganze letztlich vor Gericht rauslaufen dürfte.

Hier scheint doch ein Baumangel vorzuliegen, den die Mieter des Gebäudes jedenfalls nicht zu verantworten haben.

Gegebenenfalls müssen die Hausbalkon neu in der Weise isoliert werden, dass weder die Substanz des Balkons, auch nicht bei Starkregen o.ä., in der Konstruktion Feuchte aufnehmen kann, noch diese Feuchte aufgrund einer mangelhaften Absperrung und ebenfalls mangelhafter Entwässrerung zwischen Balkon und Wand ins Gebäudeinnere eindringen kann.

Unterschreiben Sie da mal lieber nichts!