Balkon Sanierung geht länger als geplannt, welche Rechte hab ich als Mieter?
Hallo zusammen
Bei einer Bekannten von mir werden aktuell die Balkone des gesammten Hauses saniert.( Es geht um 27 Balkone insgesammt. Die Sanierung beinhaltet nur der Boden wurde neu betoniert, ein neues Geländer sollte dran kommen, eine neue Verschalung sollte dran kommen, sowie gibt es neue Sonnenstoren und Sichtschutz.)
Die Sanierung fing mitte August an und hätte laut ihrer Verwaltung bis zum 15 Oktober dauern sollen. Nun ist es so, das die Sanierung noch nicht zuende ist. Ihr Balkon kann wegen fehlendem Geländer usw nicht genutzt werden. Als sie die Bauarbeiter darauf ansprach wurde ihr gesagt es gehe noch ganze 6 Wochen länger, als geplannt. Grund dafür sei schlechtes Wetter laut den Bauarbeiter. Aber es regnete in den Zeit praktisch gar nicht, vileicht 1 bis 2 mal wenn überhaupt.
Meine Bekannte ist mehr wie sauer darüber und fragt sich welche möglichen Rechte sie hätte nun gegenüber der Hausverwaltung. Oder muss sie das akzetieren das ihr Balkon länger als geplant (Sprechen von 5 bis 6 Wochen mehr möglicherweise) nicht genutzt werden kann.
Sie wohnt zur Miete in einem Schweizerischen, Mehrfamilienhaus. Ihre Verwaltung hat kein Schreiben geschickt das die Sanierung noch länger geht. ( Ich denke das liegt daran das wir erst den 19 haben vileicht)
4 Antworten
Auch in der Schweiz kann sie eine Mietminderung erhalten ... allerdings führt dies nicht in erster Linie über einen Anwalt sondern einem Schreiben an den Vermieter.
Weitere Infos https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/top-themen/umbau-renovation.html
Kostenlose Unterstützung bietet der Mieterverband, sofern man Mitglied ist (wobei Neumitglieder nicht bei laufenden Verfahren) https://www.mieterverband.ch/mv/mitgliedschaft-verband/mitgliedschaft.html
Sofern sie (noch) nicht Mitglied ist soll sie sich bei den anderen Bewohnern mal erkundigen - jemand ist sicherlich Mitglied.
Und die Wirkung wäre auch besser wenn mehrere Mieter den gleichen Brief schreiben.
Du musst erstmal den Vermieter drüber in Kenntnis setzten und eine zeitnahe Beseitigung des Problmes verlangen.
Im deutschen Recht gibt es eine "sogennante Mietminderung". Bei schwerwiegenen Mängeln und nachdem du den Vermieter erfolglos gemahnt hast, kannst du die Miete angemessen vermindern.
Ein Balkon den man nicht nutzen kann ist dann etwa 5-10 Prozent der Nettokaltmiete. Allerdings sehr genau überlegen. Sowas schädigt nachhaltig ein eventuelles Mieter und Vermieter -Verhältnis.
Es braucht keinen Anwalt für ene Mietminderung.
Selbstverständlich kann man auch ohne Anwalt die Miete kürzen, aber wenn sich das gegenüber wehrt, dann hat man einfach schlechte Karten! Vor allem die % einfach mal selbst bestimmen ist mehr als fraglich und kann verdammt nach hinten losgehen.
Diese Mietminderungen die basierne alle auf Einzelfallentscheidungen und die wurden mal von irgendeinem Richter an irgendeinem Gericht mal so festgelegt. 5 bis 10 Prozent ist im rahmen was mal entsprchend gelagerte Fälle mal von einem richter os entschieden worden sind.
Ja schon klar dass es dafür eine Tabelle gibt... ach was bemüh ich mich^^ machts einfach wie ihr wollt^^ und fliegt damit auf die Schnauze
Danke auch für deine Antwort. Ich weiss das man bei Mietminderungen immer sich dem Frieden zuliebe etwas zurückhalten muss. Meine Bekannte ist so sauer da am Balkon so langsam gearbeitet wird. Die Bauarbeiter stehen die ganze Zeit rum, machen nur Pause, gehen schon um 16 Uhr in den Feierabend. Dann wurde plötzlich mehrere Tage nicht am Balkon gearbeitet. Aber als der Chef mal da war von der Bauarbeiter da hatten sie plötzlich 3 mal so schnell gearbeitet wie sonst. Sie denkt das man das hätte hinbekommen müssen in der Zeit. Von Mitte August bis Miete Oktober.
Was Du hier beschreibst, scheint ein Problem in der Personalführung der Baufirma zu sein. Hier kann letztlich nur die Hausverwaltung einwirken, wenn sie Eure Beobachtungen weiter gibt. Der Unternehmer muss seine Leute einfach besser überwachten. Schließlich verbraten sie sein Geld.
Naja sie kann natürlich hier mit Hilfe eines Anwalts eine Mietminderung durchboxen... und dann? hat sie nichts gewonnen. Sie kann ihren Balkon nicht nutzen.. Ich bin da jetzt mal brutal ehrlich.
Diese Hausverwaltung erneuert etwas. das machen nicht alle auf diese Weise. und diese erneuerung kann eine Mieterhöhung nach sich ziehen. Ich finde man sollte da wirklich einfach mal abwarten. Zum schluss kommt ihr name auf ne Liste und wenn bei ihr in der Wohnung mal was zu machen ist, dann wird das aufgeschoben bis es nicht mehr geht! Verscheissen sollte man es nicht mit einer Hausverwaltung nicht.
Jetzt soll es eh kälter werden und sie kann den Balkon eh nimma so nutzen also einfach abwarten und gut ist!
Ja das weiss meine Bekannte auch, das ihr Balkon nichts mehr bringen wird wegen dem Winter. Sie ist mehr darüber sauer wie am Balkon gebaut wurde. Die Handwerker haben immer schon kurz nach 16 uhr feierabend gemacht, waren ständig in der Pause usw. Dann wurde plötzlich mehrere Tage nicht gearbeitet zwischendurch. Kaum steht der Chef von den bauarbeiter da sind 3 Balkone innerhalb kurzer Zeit fertig betoniert.
dann sollte sie das dokumentieren und dieser Firma melden. Auch der Hausverwaltung melden, damit diese mit der Firma reden kann!
Danke für den Rat, ich werde meiner Bekannten sagen das sie zuerst der Verwaltung anrufen sollte und Informieren das die Balkone noch saniert werden, und wie bisher saniert wurde. Kann mir vorstellen das es schneller gehen kann wenn die Verwaltung der Baufirma mal auf den Tisch klopft und Tacheles redet.
Da gehts ja auch um Geld. Selbst wenn die Verwaltung weiß dass es länger dauert, interessiert es die bestimmt, dass die Bauarbeiter voll trödeln. Wenn du das bezahlen müsstest würdest du denen schon lang aufs Dach steigen oder?
Ja ich wäre da schon lange aufs Dach gestiegen sofern das mein Balkon gewessen wäre.Da geht es sicher um einiges an Geld. Ich denke eine andere baufirma die hätte das hinbekommen müssen. Den sie haben sicherlich nicht das potenzial nicht ausgenutzt wo möglich gewessen wäre. Ich denke die Verwaltung weiss nichts davon wie hier gearbeitet wird. Ich denke meine Bekannte hätte nix gesagt wenn gestern die fertig gewessen wären und vollkommen immer 100% gegeben hätte.
ich würde hier wirklich nicht Miete kürzen! Ernsthaft. und schon gleich 10 mal nicht ohne Anwalt! es spricht sich ja leicht wenn man am anderen Ende des PC's sitzt... die die dazu raten hier ohne Anwalt die Miete zu kürzen auf Grund einer Tabelle (die man unterschiedlich auslegen kann, wenn man Laie ist) müssen hinterher den Mist ja auch nicht ausbaden.
Ja ich werde das meiner bekannten sagen. Sie weiss auch, das sie die Miete nicht aus frust herraus kürzen darf. Bevor sie das tun würde, frägt sie sicherlich eine Fachperson oder Fachstelle. (Mieterverband,)und sucht das Gespräch mit dem Verwalter. Ich denke zuerst kommt eher ein anruf ihn betracht das man nachfragt wielange es noch geht und dabei auch sagt wie da so gearbeitet wird.
Auch im Winter kann eine Mietminderung aufgrund unbenutzbarem Balkon vorgenommen werden.
Ausschlaggebend ist nur die Beeinträchtigung der Mietsache.
Ja immer schön Miete kürzen. macht ja auch Sinn... immer nur auf Krawall bürsten und sich dann wundern warum der Vermieter oder die Hausverwaltung so schlecht auf einen zu sprechen ist!
Es geht hier nicht um die Frage "Wie lebe ich am besten mit meinem Vermieter", sondern um "Welche Rechte habe ich als Mieter?".
Ja mag schon sein. Deshalb werde ich niemanden dazu raten die Miete ohne Anwalt zu kürzen. Vor allem nicht, wenn er durch diesen Rat größere Probleme haben wird als ohne diesen Rat. Bisschen realistisch muss man schon denken.
Hört sich so an, als muss deine Bekannte damit leben.
Ene Mietminderung ist generell möglich, da die Mietsache nciht komplett genutzt werden kann.
Die Höhe der Mietminderung kommt drauf an. Wenns nur um den Balkon selber geht können das bis zu 5% sein.
Wird dabei auch ncoh die Wohnung selber beinträchtigt (z.B. Verdunklung aufgrund Vollverplankung oder dergleichen) kann das schon deutlich höher ausfallen.
Das alles aber nur nach deutschen Maßstäben.
Mietminderungen ohne Anwalt ist ein absolut schrecklicher Rat, wenn ich das so sagen darf! Das kann einem ganz böse auf die Füße fallen. und ein schwerwiegender Mangel ist ein Balkon auch nicht^^ 5-10 % kann ich mir da absolut nicht vorstellen. Weiß nicht ob das beim Balkon nicht nach Quadratmetern gerechnet werden würde.