Balkon nicht sicher, Vermieter reagiert nicht. Was nun?
Der Vermieter unserer Berliner Wohnung reagiert nicht nur auf ein paar allgemeine Mängel, sondern sind die beiden Balkone nicht Kindersicher: Vor einem Jahr hat man angefangen, unsere beiden Balkone (3.OG)zu renovieren, allerdings wurde mehr oder weniger bei der Hälfte der Arbeit aufgehört und nun beträgt der Abstand zwischen Boden und Metallgeländer ca. 30cm. Das halte ich – gerade mit Kleinkindern – als verantwortungslos und äußerst fahrlässig, so etwas einfach zu belassen. Weder die Hausverwaltung noch der Vermieter reagieren auf unsere Schreiben/Bitten, die Balkone endlich fertig zu bauen. Was wäre der nächste Schritt? Ich habe keine Lust, gleich Geld für einen Gutachter oder gar Anwalt auszugeben. Also könnte man beim Bauamt oder sonst wo so etwas wie eine Anzeige erstatten oder gibt es eine Möglichkeit, dass der Vermieter eine Strafe wg. Fahrlässigkeit bekommt? Vielleicht gibt es dann ja mal eine Reaktion… Vielen Dank!
2 Antworten
Die Balkone können bei diesem Risiko nicht genutzt werden. Deshalb ist ab Inkenntnissetzung des Vermieters von dem Mangel die Miete Kraft Gesetz automatisch gemindert. Ich sehe hier 10% der Bruttomiete als gerechtfertigt. Die Minderung ist nun auch rückwirkend bis zu 6 Monaten möglich. Möglicherweise ist aber nach einem Jahr ohne Minderung das Recht auf diese verwirkt. Da käme dann nur noch als Druckmittel der Zurückbehalt eines Teiles der Miete in Frage bis der Mangel beseitigt ist. Dieser darf das Dreifache der angemessenen Minderung betrage, also 30% der Bruttomiete. Um nicht in schwieriges Fahrwasser zu gelangen, sei diplomatisch und teile dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du bis zur Behebung des Mangels Mietminderung und Zurückbehaltung von zusammen 30% der Bruttomiete ausüben wirst. Es erfolgt also keine Angabe getrennt zur Mietminderungshöhe. Diese bleibt evtl. der Entscheidung eines Richters vorbehalten. Nach Abstellung des Mangels wäre der Zurückbehalt nach zu zahlen
beträgt der Abstand zwischen Boden und Metallgeländer ca. 30cm. Das halte ich – gerade mit Kleinkindern – als verantwortungslos und äußerst fahrlässig, so etwas einfach zu belassen.
Richtig. Und inwiefern bewahren Mietminderung oder "Strafe wg. Fahrlässigkeit" (d)ein Kind da vor Schaden?
Da fordert man den Vermieter, nicht die Hausverwaltung, schriftlich und nachweislich zugangssicher (Einwurfeinschreiben) auf, den Mangel "innerhalb von 14 Tagen nach dokumentiertem Zugang dieses Schreibens zu beheben" und kündigt an, "nach fruchtlosem Fristverlauf selbst einen Kunstschlosser mit Beseitigung des Mangels zu beauftragen und die Kosten mit der übernächsten Monatsmiete zu verrechenen".
Bis dahin lässt man sein Kind garnicht erst auf den Balkon und sichert die Gefahrenstelle provisorisch mit einem Brett o. ä. ab.
G imager761