Baldige Gerichtsverhandlung als Zeugin - Wie geht das ganze vor sich?

5 Antworten

So nun meine Fragen:

kann ich wenn mir eine Frage vom Richter gestellt wird
tatsächlich einfach "frech" sagen das ich nichts äußern will weil das
alles im Protokoll steht und mich darauf berufe?

.... du solltest schon berichten woran Du Dich noch erinnern kannst, wenn nicht sollstest Du auch das sagen (ich weiß es nicht mehr oder ich habe damls bei der Polizei alles gesagt etc.)... notfalls wied der Richter Dir Deine früheren aussagen vorhalten (also vorlesen und nachfragen, ob das so stimmt, ob Du das so gesagt hast) - vermutlich wird aber auch der Verteidiger des Angeklagten Fragen stellen

bei meiner Verhandlung gibt es keinen Gegenkläger (vermutlich
weil durch mich das ganze ins laufen kam weil die Staatsanwaltschaft
eine Anzeige wünschte von meinem Fall), ist es daher wohl ein
öffentliches Interesse? Weil ich habe kein Anwalt eingeschaltet

... wenn es um Strafrecht geht gibt es einen Vertreter der Anklage (den Staatsanwalt) und den Angeklagten (also der Täter) mit seinem Rechtsanwalt und den Richter natürlich ... (und ggfls. Publikum)

Wie weiß ich wieviele Personen als Zeugen dort sind? Auf der
Internetseite vom Amtsgerichtstehen keine Verhandlungstermine oder kann
ich das beim Gericht erfragen?

....die Zeugen stehen im Regelfall auf dem Terminszettel der an der Tür des Gerichssaals hängt ...

Wie weiß ich ob der Beklagte (wenn mans so nennen kann) in Haft
ist oder auf freier Bahn und somit seh ich diesen auch noch im Gang im
Gericht? Er ist agressiv

...das wird Dir vermutlichnicht mitteilen, aber Du könntest nachfragen, wenn die Verhandlung anfängt und wann Du dran bist ... dann ist er nämlich schon drin und Du wirst später aufgerufen ...

wenn ich als Zeugin dann aufgerufen wurde und rein gehe, darf
ich dann dort rest anhören (soweit ich das verkrafte) und wo sitz ich
da? Sitzt man da wie im Fernsehen so hinten? Oder muss ich sogar sitzen
bleiben falls noch meine Zeugenaussagen noch wichtig sind nachträglich
nochmal?

... wenn die Zeugenaussage fertig ist, wird der Zeuge entlassen und darf hinten (im Zuschauerrraum Platz nehmen), Du darfst aber auch direkt gehen ...

was mach ich gegen meine Nervosität und wie stelle ich mich
glaubhaft dar? Ich frage deshalb durch meine Emotionen neige ich gern
dazu sehr nervös beim Reden zu wirken

... vor Gericht ist wohl jeder nervös - man macht das nicht jeden Tag ... konzentrier Dich einfach auf das was Du sagen möchtest ...

  1. Du darfst nicht einfach die Aussage verweigern. Du darfst dich nur auf Erinnerungslücken berufen
  2. Als Zeugin wirft man dir nichts vor, du gebrauchst keinen Anwalt. Wenn du etwas sagst, was dich belastet, muss der Richter dich darauf hinweisen
  3. Eine Zeugenliste bekommst du nicht
  4. Der Angeklagt ist vor dir im Gerichtssaal. Zudem gibt es Justizbeamte, die aufpassen
  5. Als Zeugin bekommst du während der Aussage einen extra Platz. Danach kannst du entscheiden, ob du bleiben willst, oder gehen. Bleibst du, gehst du auf die Zuschauerplätze. Nur vor deiner Aussage darfst du nicht in den Saal.

Naja zum Richter sollte man immer höflich sein. Auf welche Fragen du Antworten musst und auf welche nicht erklären dir die vor der Aussage. Notizen würde ich persönlich nicht machen, das Datum haben die eh selbst vorliegen. Was passiert ist, ist wichtiger als wann. Wie viele Zeugen auftreten weißt du normalerweiße nicht.

Nach deiner Aussage musst du eh da bleiben und warten bis du entlassen wirst. Nervös ist jeder aber mach dir deswegen keinen Kopf.

Ach mach dir mal keine so große Sorgen, wenn du nervös bist und angst hast, sage es dem oder der Richterin und der Staatsanwaltschaft du bist Zeuge, die werden schon dafür sorgen, dass keine Aggressionen gegen dich stattfinden.

Was deine Erinnerung angeht erzähl das was du dich erinnerst und lüge nicht. Jeder der Prozessparteien darf dir Fragen stellen Richter StA, Kläger, Anwalt und du solltest antworten, falls du dich an Details nicht erinnern solltest kannst du dies sagen und es geht weiter....usw

also keine Sorgen wenn du dich trz bedroht fühlen solltest kannst du dies auch dem Gericht und der StA mitteilen diese werden dann die erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Wenn Du es nicht mehr weißt, ist es denen sogar lieber, Du berufst Dich auf Din Polizei-Protokoll. Ansonsten ist das völlig unspektalär. Da musste Dir keinen Kopf machen.