Bald Beamtin, gezahlte Beträge für Arbeitslosen- und Rentenversicherung zurückholen?

2 Antworten

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Das ist korrekt. Solange die eingezahlten Rentenbeträge - dazu zählen die Beiträge aus einer Beschäftigung, Beiträge für Wehr- oder Zivildienst, Beiträge bei Kranken- und Arbeitslosengeldbezug - weniger als 5 Jahre (60 Monate) betragen und man aufgrund einer versicherungsfreien Beschäftigung (z.B. als Beamter) zukünftig keine weiteren Beiträge mehr einzahlen wird, hat man Anspruch auf Erstattung der bereits eingezahlten Beiträge.

Es werden aber nur die Beiträge erstattet, die man selbst eingezahlt hat. Das kann also nur die Hälfte der Beiträge sein, die Du aus einem Arbeitsverhältnis zahlen musstest bzw. die Dir von deinem Lohn abgezogen wurden.

Für die Erstattung der Beiträge gilt aber eine Wartezeit von 2 Jahren. Das heißt, erst wenn Du seit zwei Jahren in einem Beamtenverhältnis stehst, kannst Du einen Antrag auf Beitragserstattung stellen. Für den Antrag reicht zunächst ein einfaches Schreiben an den Rentenversicherungsträger, der Dein Konto führt, aus. Die erforderlichen Unterlagen werden Dir danach zugesandt.

Wenn Du die Wartezeit von zwei Jahren noch nicht erfüllt hast, und Du nicht mehr abwarten kannst, zu wissen, wie hoch die Beitragserstattung wäre, kannst Du bereits jetzt schon einen Antrag auf eine Probeberechnung stellen ;-)

Gesetzliche Grundlage für die Beitragserstattung ist § 210 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI)

nun das fände ich nicht schön wenn das zurück gezahlt wird

wenn man diese Leistung eh nicht abruft? Außerdem müsste man das sicherlich versteuern oder so?!