Bagatell-Unfall Firmenwagen- Polizei ja oder nein?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Regel benachrichtigt man die Polizei, wenn der Fahrer des anderen Fahrzeugs nicht vor Ort ist, oder wenn dieser sicher weigert seine Daten anzugeben. Dann wird die Polizei die Daten aufnehmen.

Wenn es sich um einen Firmenwagen handelt, würde ich in jedem Fall die Polizei rufen, damit ich auch der Firma gegenüber abgesichert bin und mir später dadurch keine Nachteile erwachsen, weil der Unfallgegner dann plötzlich ganz was anderes behaupten könnte!

Und wenn man einen Firmenwagen hat, steht es meistens im Arbeitsvertrag oder in den jeweiligen Nutzungsbedingungen für die Firmenfahrzeuge, dass bei Unfällen dann die Polizei hinzuzuziehen ist!

Warg1 
Fragesteller
 07.05.2015, 14:56

Danke für den Tipp, dann weiss ich demnächst ggf. selber auch bescheid, wenn ich den passenden Kollegen nicht erreiche. Nicht dass man dem da aus Versehen Ärger 

Ich hätte nämlich auch die Polizei gerufen.. doof gesagt allein schon, damit nachher keiner sagt, ich selber habe da nen Fehler für wen anders gemacht

(nebenbei stellte sich raus,als ich sagte, ich komm mit runter - 6.OG- und guck mir das an, Sie fahren nicht einfach weg.. dass er mir sein Kennzeichen falsch aufgeschrieben hatte .. und als die Polizei da war, noch 2 andere Sachen.. also ich seh ja,w as sie notiert haben und weiss, was er mir aufschrieb) 

Bei eindeutigem Sachverhalt (z.B. gegen abgeparkten PKW o. nur Blech- ohne Personenschaden) sehe ich persönlich keine Veranlassung, die Polizei zu rufen. Es werden die Personalien der Beteiligten ausgetauscht, der Schaden der Versicherung gemeldet und gut ist.

AUCH bei den verdammten Firmenfahrzeugen. Sind auch nur aus Blech zusammengeklebt. Da ist nix besonderes dran. Nur diese Versicherungsklauseln, dass unbedingt Polizei gerufen werden soll, verunsichert den Versicherungsnehmer. Deshalb sollten meiner Meinung nach auch die Versicherer aber  Polizeieinsatz bezahlen - 50,- Euro pro Anfahrt und schon würden weniger solcher Klauseln in Verträgen stehen. Ist schon traurig, dass die Firmen immer davon ausgehen, dass der Nehmer prinzipiell kriminell handelt. Die Polizei war auch nicht beim Unfall dabei, soll dann aber die Arbeit des Versicherers unentgeltlich machen. Es wird aber auch nur anhand der Aussagen der Beteiligten aufgenommen, da zumeist die magischen Glaskugeln gerade in der Reinigung sind. (okay, genug gejammert :P )

Wie unten geschrieben steht: Der Gegner könnte was anderes behaupten - Das kann er auch beim Hinzuziehen der Polizei. Macht also nicht wirklich einen Unterschied.


Das mit den Firmenwagen und der Polizei, das ist eine ganz eigene Angelegenhait.

Die beruht darauf, dass die Versicherer gerne die Polizei hätten, die das dann "aufnimmt".

Aus gutem Grund, quasi einen von Steuergeldern bezahlten, also betriebswirtschaftlich so richtig tollen, zudem professionellen Unfallaufnahmedienst.

Nur geht das in die Hose, da Kleinstunfälle schon lange nicht mehr "aufgenommen" werden, wie sich die Versicherer das vorstellen. Da werden keine Fotos mehr gemacht, die Unfallstelle vermessen, Unfallzeugen vernommen, etc.

Bei Kleinstunfaällen taucht die Polizei auf, leitet die Unfallbeteiligten an, ihre Daten auszutauschen, schreibt einem aus Sicht der StVO als Verusacher anzusehenden Unfallverursacher eine Verwarnung mit 35 Euro Bußgeld aus, das war es dann auch schon.

Sie klärt weder Haftungsfragen noch sonstwas, sie stellt auch die Schäden nicht mehr komplett fest, zudem schreibt sie sowieso niemals Gutachten, zudem wird da kein großer Aktenvermerk geschrieben noch sind sie überhaupt Zeugen - Zeugen haben den Unfall gesehen, hat die Polizei nicht.

Und hinterher bei der Schadensregulierung ist das genau das Gleiche wie ohne Polizei.

Es ist demnach komplett unnötig, die Polizei zu sowas zu holen.

Zudem, es kommt in nicht allzu entfernter Zukunft dazu, dass die Polizei bei sowas gar nicht mehr aufkreuzt. Das ist in vielen Ländern der EU bereits so, ruf mal in Frankreich zu einem Bagatellschaden die Polizei, die husten Dir was. Unter verletzten Personen kommt da niemand mehr und das kommt auch hier so, geht gar nicht mehr lange.

Warg1 
Fragesteller
 07.05.2015, 15:21

da ich für die Kollegin dolmetschte: stimmt, sie haben ein Formular ausgefüllt, gesagt "Fotos bitte selber, Protokoll gibts nicht" und "Aktenzeichen morgen telefonisch erfragen".. das wars. Aber, wie mir Kollegin eben erklärte, unser AG besteht wohl drauf, da das in den Verträgen steht.

Netterweise haben die beiden sehr netten Grünen dem Liefer-fahrer nur gesagt: normalerweise erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung, die 35€ kostet. aber wir belassen es bei mündlich, ja?

privat kenn ich auch eher ohne Polizei, wenns ne Bagatelle ist.

fastlink  07.05.2015, 15:32
@Warg1

Genauso läuft das.

Der AG besteht drauf, da das im Versicherungsvertrag steht, deswegen ruft man die Polizei weil sich sonst die Versicherung bläht und das als Grund ansieht, den Schaden nicht zu bezahlen, weil Versicherer allenthalben nicht dazu da sind, den Leuten zu helfen, wie sie behaupten sondern an ihnen zu verdienen, die kommen auch, machen aber aber auch nicht viel, ist eigentlich unnötig, aber was soll man schon machen.

Und die mündliche Verwarnung, das ist wirklich nett, bis 35 Euro darf ein Polizeibeamter ein Bußgeld aus eigenem Ermessen  herabsetzen oder ganz darauf verzichten, was im Falle eines Unfalles meiner Ansicht nach auch nur richtig ist, weil was sollen noch 35 Euronen, der hat den ganzen Schaden, Terz, Versicherung steigt, also wenn der nicht gestraft genug ist......... es gibt jedoch Chefs, die ihren Beamten befehlen, immer und ohne jede Ausnahme den Maximalbetrag zu verlangen...... (ich hatte mal so einen, das ist weder witzig noch macht das sonderlich Sinn oder Spaß).