Bafog antrag harte frist?
Hallo ich habe folgende Frage also ich bin im 2.Semester und noch kein Bafog.antrag abgegeben also heute werde ich es direkt vor ort beim amt abgeben die Harte Frist ist bis zum 31.10, ich habe zu letzt Bafog am 31.8 fur den september bekommen und am 31.9 fur oktober dann nicht mehr und im internet wird die harte frist wie folgt erklart : Harte BAföG-Frist: Bis zu dieser Frist solltest Du Deinen Antrag einreichen, damit Du zumindest rückwirkend das gesamte Semester lang gefördert wird. Nach der harten BAföG-Frist verlierst Du Monate Deiner Förderungszeit. Meine Frage lautet werde ich fur den 31.9 eine Nachbezahlung bekommen wenn ich in der Harten den Antrag schon abgegeben habe ?
3 Antworten
BAföG wird grundsätzlich nur ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt. Und dann ab Monatsbeginn. Das heißt wenn du den Antrag im Oktober noch stellst dann bekommst du für Oktober auch noch Geld.
Tipp: Zur Fristwahrung genügt ein formloser Antrag. Darin muss eigentlich nur der Satz stehen "Hiermit beantrage ich Leistungen nach dem BAföG."
Alle Unterlagen und Formulare kannst du dann nachreichen.
Wenn du im Oktober den Antrag stellst bekommst du, sobald der Antrag bewilligt wurde, rückwirkend ab dem 1. Oktober Geld.
also auch inkl fur oktober den am 31.9 der dan ja fur Oktober ist ? Habe ich das richtig verstanden ?
Ja genau, so ist es gemeint. Das Geld für Oktober wäre, wenn es lückenlos gekommen wäre, ja Ende September überwiesen worden.
Fristen werden im allgemeinen gesetzt, um eingehalten zu werden.
Wenn du kein Geld mehr bekommst, kannst du es ja als Lerneffekt ansehen.
die harte frist ist ja noch nicht abgelaufen deswegen stelle ich die frage
Tipp: ... wurde auch ein Stipendium geprüft?
Alles andere wurde schon gesagt von anderen.
was meinst du damit ?
hallo danke fur die Antwort und zwar ist ja die harte frist noch nicht bestritten und falls man den antrag in der harten frist abgibt wird man ruckwirkend das gesemester lang gefordert. Und Bafog kommt ja beispielsweise am 31.9 fur den oktober und oktober ist ja semester anfang also laut erlauterung von der harten frist musste ich das Geld vom oktober noch dszu bekommen also das geld vom 31.9 oder irre ich mich da ?