Bafög...wer kennt sich aus?

3 Antworten

Hi,

nein der Vater bekommt für dieses Kind keinen Freibetrag. Selbst nach einer Heirat nicht. Um das Kind im Antrag angeben zu können, müsste er das Kind adoptieren. Erst dann hat er alle Rechte und Pflichten eines Vaters und MUSS auch das kind unterstützen und kann deswegen auch beim Bafög angeben.

Das Kind der neuen Freundin hat ja einen Vater. Und wenn dein Vater dieses Kind einfach so finanziell unterstützt ist das seine eigene freie Entscheidung.

Bei der Freundin kann er sie auch erst angeben nachdem sie verheiratet wären Zurzeit ist das nur eine Partnerschaft, in der keiner für den anderen finanziell einstehen muss und auch nicht für die Kinder der Partner.

Stiefkinder interessieren auch gar nicht. Nur leibliche Kinder oder eben adoptierte Kinder. alle anderen haben ja schon einen Vater, der sich finanziell kümmern muss.

Naja, so ganz kann das nicht stimmen. Bei Erbschaften und so weiter werden Stiefkinder auch bedacht. Und mein Vater musste ja auch von der Lohnsteuer 2 in die eins wechseln, weil er nicht mehr allein lebt. Das Kind lebt ja in seinem Haushalt.

Wenn dein Vater dieses Kind angibt, dann muss auch das Einkommen von seiner Freundin mit angegeben werden.