Bafögantrag! Mutter und Stiefvater gemeinsam veranlagt.

5 Antworten

Aus der Steuererklärung geht ja hervor, dass deine Mutter kein Einkommen hat sondern das lediglich das Einkommen deines Stiefvaters vorhanden ist. Das allerdings darf für deinen Bafög nicht angerechnet werden. Insofern entstehen dir keine Nachteile bei der Bafögbeantragung, und sollte es trotz alledem abgelehnt werden weil da ein "unwissender" Sachbearbeiter sitzt, dann gleich einen Einspruch einlegen. Alternativ könnt ihr beim Finanzamt nachfragen ob die bereit sind eine Bescheinigung auszustellen, dass deine Mutter laut Steuerbescheid keine eigenen Einkünfte hat. Die meisten Sachebearbeiter beim Finanzamt sind sehr nett, wenn man sie freundlich um Hilfe bittet.

Falls es keinen realen Vater mehr gäbe, tritt natürlich der Stiefvater in diese Rolle ein ...

Im Einkommenssteuerbescheid nach Splittingtabelle wird aber das Einkommen der Mutter aufgeführt - wenn sie also keines hat und ihres alleine maßgebend wäre, ist das kein Problem.

Nein, das hat keine Auswirkungen. Das Einkommen des Stiefvaters hätte nur Auswirkungen, wenn er so wenig verdient, dass deine Mutter für ihn Unterhalt zahlen müsste, aber selbst dann hätte es keine negativen Auswirkungen, sondern sogar positive.

Ich glaube nciht, das sich das negativ auf deinen Antrag auswirkt.Sie muß ja angeben, das sie kein Einkommen hat...ist bei mir genauso, mein MAnn ist Alleinverdiener.

Nur das Einkommen Deiner Mutter wird - soweit vorhanden - angerechnet; definitiv nicht das Deines Stiefvaters.