Bafögantrag - Wohnheimplatz noch nicht sicher, wie angeben?
Hallo, mal eine Frage an alle Studenten und Bafög-Kenner.
Ich werde ab Oktober dieses Jahr Computervisualistik in Koblenz studieren, hab allerdings noch keinen Wohnheimplatz und es ist noch nicht sicher, ob ich dort angenommen werde oder ob ich mir noch eine Wohnung suche. Ich möchte trotzdem meinen Bafög Antrag abgeben, bevor ich einziehe, da mir sonst Geld fehlt am Studienanfang. Wie soll ich das beim Formblatt 1 bei Zeile 62 unter "Internatskosten" angeben? Soll ich da die eventuellen Kosten angeben? Wenn ja, wie? Ach ja, ist mir gerade beim Durchblättern noch aufgefallen: Was soll ich in Zeile 68 eintragen? Das sind die einzigen Zeilen, die im gesamten Antrag noch fehlen... Wer nicht weiß, was in Z. 68 steht, der genaue Wortlaut: "Soweit mir Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens zustehen sollte, bitte ich das Kreditangebot auf folgenden monatlichen Darlehensbetrag zu begrenzen".
Wäre fröh wenn jemand helfen könnte :)
Danke im Voraus! - ZokkaXDJ9
3 Antworten
Hi,
Zeile 62 gibst du gar nichts an, da du nicht im Internat oder Heim leben wirst.
Bei Zeile 57 kreuzt du "Nein" ein und schreibst einfach oben drüber " Noch auf Wohnungssuche" - wenn du eh nicht pendeln kannst.
Die erhöhte Mietpauschale gibt es eh erst, wenn du einen Nachweis der auswärts Unterkunft einreichst. Deine tatsächliche Miethöhe ist eh egal, da es seit 2009 nur eine Mietkostenpauschale gibt. Dafür reicht dann auch die Meldebescheinigung.
Die bearbeiten laufend Anträge. Die wenigsten haben bei Bafögbeantragung schon einen Nachweis zur Unterkunft.
Zeile 68 ist, wenn du bereits die Regelstudienzeit überschritten hast und dir noch die letzten 2 Semester ein Bankdarlehen bekommen kannst. Das ist bei dir nicht der Fall, also streichst du es durch oder schreibst "0€" rein. Alles was du nicht ausfüllst (weil nicht relevant) einfach ein Strich reinmachen, so wissen die, dass du das bewusst weggelassen hast und nicht nur übersehen hast.
Zum Studienanfang wirst du so oder so noch kein Geld sehen. Der Antrag wird erst mit Immabescheinigung bearbeitet und das dauert dann noch 2-4 Monate.
Ja, dann kannst du natürlich schon alles abgeben.
Nein, ein Studentenwohnheim ist KEINE Art Heim und kein Internat. Da gibst du nichts an. Die, die das angeben, werden dann in 8 Wochen einen Brief bekommen, ob sie wirklich in einem Internat sind mit der Bitte, um Einreichung weiterer Nachweise.
Ein Internat ist etwas ganz anderes als ein Studentenwohnheim.
Also: Lass es lieber, kostet dich nur Zeit und je mehr Zeit die brauchen desto länger wartest du auf dein Geld.
Ich habe selbst 2 Jahre Schüler-Bafög bekommen, 3 Jahre Bachelor und 2 Jahre Master und habe sogar kurze Zeit beim Bafög-Amt gearbeitet - glaub mir: Ein Studentenwohnheim ist KEIN Internat und wirft nur dumme Rückfragen auf, die dich Zeit kosten.
Auf dem Antrag kannst du dazu schreiben was du willst. Du kannst auch einen Beibrief dazulegen, um Dinge zu erklären. Du kannst auch persönlich vorbei gehen (würde ich eher raten).
Das alles ist nicht in Stein gemeißelt. Solange du keine Unterlagen fälschst oder absichtlich falsche Angaben machst, ist das egal. Du kannst auch oben drüber schreiben "Noch unsicher"... Denen ist das egal. Solange du keinen Nachweis über deine Unterkunft bringst, werden die dir eh keine erhöhte Mietpauschale zahlen.
In Ordnung danke, dann werde ich das so machen und auf einen reibungslosen Durchgang hoffen :)
Warte, bis du die Zusage hast.
Dann kannst du dir direkt dort ein Zimmer o.ä. suchen und alles abschicken, oder, falls du länger für die Suche brauchst, schickst du erstmal alles ohne Angabe einer Wohnung ab und reichst das dann nach (dann kriegst du, wenn dir Bafög genehmigt wird usw, das Geld nachgezahlt, von dem Zeitpunkt an, an der Eintrag einging)
Also kurz und knapp: So früh es geht, nach Zusage, beim Amt melden, das ist das Wichtigste.
LG
Also Du kannst den Antrag auch mit Lücken erstmal einreichen - der Tag der Antragstellung zählt nämlich als Stichtag für die Zahlung ( wobei Du natürlich keinen Anspruch vor dem 1.10. hast). Besser nichts eintragen als falsche Angaben!
Zeile 68 bezieht sich nicht auf das klassische Bafög, sondern auf Darlehen, die es z.B. nach Ablauf der Regelförderzeit nochmal gibt, um das Abschlußsemester zu überbrücken, ist also dann eine Art Kredit.
Das kannst Du auch erstmal frei lassen.
Bekomme ich das Geld dann trotzdem, auch wenn ich den Punkt frei lasse? Das wäre mit meinem aktuellen Kontostand (und damit auch mit dem Kontostand zu Studienbeginn) nämlich etwas ungünstig, wenn nicht, da ich in meiner jetzigen Wohngegend keine Chance auf eine Aushilfsmöglichkeit oder ähnliche Sachen habe, um Geld zu verdienen.
Danke für die Antwort. Die Bescheinigung für die Immatrikulation hab ich schon, da es ein zulassungsfreier Studiengang ist. Genau deshalb möchte ich das jetzt so schnell wie möglich abgeben. Das Wohnheim ist doch aber auch eine Art Heim bzw Internat wenn ich mich nicht irre? Bei anderen habe ich jedenfalls gesehen, dass die dort ihre Wohnheimkosten eingetragen haben. Kann ich das nicht auch einfach dazuschreiben, dass es noch unsicher ist oder ist das auf dem Antrag nicht zulässig?