Bafög-Unterlagen - Bruder weder in Ausbildung, noch arbeitslos?

4 Antworten

Hi,

ich würde das genau so schreiben. "auf Ausbildungssuche, Gelegenheitsjobs". Und wenn er Geld verdient (auch nur ab und zu) dann muss er das offen legen, was er verdient hat.

Dem Bafög-Amt ist es egal, wie er beim Amt gemeldet ist. Die Frage geht ja danach, wer noch in Ausbildung ist oder daheim wohnt bzw. finanziell unterstützt wird. Da er deinen Eltern wohl noch "auf der Tasche liegt" ist er anzugeben und erhöht den Freibetrag. Finde aber am besten heraus, ob er ausbildungssuchend gemeldet ist und lege das bei. Dann kommen keine Rückfragen mehr, die dich Zeit und Nerven kosten.

Das BAföG-Amt muss überprüfen, ob deine Eltern ggf. auch für deinen Bruder noch unterhaltspflichtig sind, wodurch sich dein eigener Anspruch an deine Eltern ggf. reduzieren würde - und dein BAföG-Anspruch steigen.

(Da sich dein Bruder in keiner Ausbildung befindet - seine Erstausbildung bereits abgebrochen hat -, dürfte er keinen Unterhaltsanspruch an deine Eltern mehr haben. Die möglichen Ausgaben deiner Eltern für ihn würden also möglicherweise nicht berücksichtigt werden können...)

Wenn er als Studienabbrecher nicht arbeitslos/suchend gemeldet ist, wird da sofort Schwarzarbeit vermutet. Deine Familie muss insgesamt das Einkommen nachweisen, wenn du öffentliches Geld beanspruchen willst

Wieso denn das? Selbst wenn er gemeldet ist, wird er ja nichts vom Amt bekommen, sondern die Eltern werden ihn (mehr oder weniger) unterstützen. Solange er das Einkommen das er hat offenlegt, gibt es kein Grund zur Sorge. Und wenn er keins hat, dann legt man nichts offen. Ich würde da keine Schwarzarbeit vermuten.

Hast du einen Antrag auf Freistellung von der Rückzahlungsverpflichtung nach § 18a BAföG gestellt?