Bafög Rückzahlung bei Schulabbruch wegen Krankheit

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi,

schüler-Bafög musst du auch bei Abbruch nicht zurückzahlen. Wenn deine Krankeit länger als 3 Monate andauert, dann bekommst du kein Bafög mehr und müsstest im schlimmsten Falle Hartz4 beantragen. Ist diese Krankheit aber nicht dauerhaft, dann nicht.

Selbst wenn du ohne Gründe abbrichst musst du nichts zurückzahlen.

Du musst Bafög immer dann zurückzahlen, wenn es dir nicht zusteht. Bist du also nur alibimäßig angemeldet, gehst aber nicht mehr in die Schule, steht dir kein Bafög zu. Gezahltes Geld ab diesem Zeitpunkt wirst du zurückzahlen müssen.

Von daher: Gebe alles richtig an. Gehst du nicht mehr zu schule, dann gib das so weiter. alles andere ist Betrug und würde zusätzlich zur sofotiogen Rückzahlung noch eine saftige Geldbuße auf dich zukommen.

Bafög ist immer zurück zu zahlen.

Nein, ich müsste nichts zurück zahlen. Das ist nur die Ausnahme, weil ich das Geld für Dezember schon bekommen habe, das Amt aber davon ausgeht dass ich im November abgebrochen habe.

@CreepyPanda
Bafög ist immer zurück zu zahlen.

Falsch. Die Ausbildungsförderung für Schüler ist ein 100% Zuschuss und muss NICHT zurückgezahlt werden. anders sieht es bei Studenten aus, aber von denen ist ja hier keine Rede.